Betroffene: Hausbesitzer
Aus KLIMASCOUT für BürgerInnen
Version vom 29. Januar 2015, 13:37 Uhr von Schäfer (Diskussion | Beiträge)
Praktische Tipps für (zukünftige) Hausbesitzer
Tipps für (zukünftige) Hausbesitzer bei Sturm
- Rollen Sie bei Sturm und Regen Markisen ein.
- In regelmäßigen Abständen sollte kontrolliert werden, ob Dachziegel und Regenrinnen ausreichend befestigt sind um einem Sturm standzuhalten.
- Kontrollieren Sie, ob durch einen Blitzeinschlag ins Haus Schäden entstanden sind.
- Läuft bei Regen der Keller mit Wasser voll, zuerst den Strom abstellen.
- Vor allem bei Häusern in Hanglage sollte auf dichte Kellerfenster geachtet werden.
- Maßnahmen zur Reduzierung befestigter Flächen und zur Regenwasserversickerung entlasten die Kanalisation, insbersondere bei Starkregen.
- Meiden Sie hochwassergefährdete Gebiete als neue Grundstücksfläche.
- Noch vor dem Hausbau sollte klar sein, ob eine Schutzmaßnahme gegen eindringendes Grundwasser benötigt wird. Möglich wäre z. .B. wasserdichter Beton. Auch nachträglich lässt sich der Keller abdichten, dies ist jedoch kostenintensiv.
- Rückstausicherungen wie Rückstauklappen und -ventile in tiefer gelegenen Räumen schützen vor eintretendem Wasser durch die Kanalisation.
- Bei Starkregen kann sich Wasser schnell bis zur zulässigen Obergrenze - der Straßenoberkante stauen. Das Wasser strebt überall das gleiche Niveau an. Dies bedeutet, das das Wasser auch durch WCs, Duschen usw. drückt, wenn diese unterhalb der Straßenoberkannte liegen und nicht gegen Rückstau gesichert sind.
- Das Heben des Abwassers über die Rückstauebene bietet einem Haus den größtmöglichen Schutz.. Einer automatisch arbeitenden Hebeanlage wird alles Abwasser zugeleitet, das unterhalb der Rückstauebene anfällt. Sie verfügt über eine Pumpe, die das Abwasser in einer s. g. Rückstauschleife über das Straßenniveau hebt, von wo es ungehindert abfließen kann. Es kann kein Abwasser mehr ins Haus zurückgelangen.
- Eine Hebeanlage ist als Schutztechnik gesetzlich vorgeschrieben, wenn sich im Keller Wohnräume oder Lagerstätten für Lebensmittel befinden, hochwertige Güter gelagert werden oder Kellerräume gewerblich genutzt werden.
- Einfachere Absperreinrichtungen wie Rückstauverschlüsse oder - klappen sieht das Gesetz nur bei privater Kellernutzung vor: etwa wenn der Keller als Waschküche oder zur Lagerung von Fahrrädern oder andern Gegenständen genutzt wird. Ist ein WC installiert, wird zumindest eine elekronisch gesteuerte Absperrvorrichtung verlangt.
- Für den fachgerechten Einsatz stehen viele Varianten zur Verfügung, die etwa Bodenabfläufe, Waschmaschinen, Kondensatleitungen von Heizungen oder ganze Grundleitungsstränge schützen können. Einfache Rückstauverschlüsse (mit nur einem Verschluss) sind im Mischsystem nicht zulässig. In Deutschland eingesetzte Rückstauklappen verfügen über zwei voneinander wirksame automatische Verschlüsse und können zudem manuell betätigt werden (Notverschluss)
- Eine Absperreinrichtung kann bereits in Entwässerungssysteme integriert oder in Rohrleitungen eingebaut werden. Sie versperrt z. B. bei Starkregen dem gestauten Abwasser den Weg zurück in die Räume des Gebäudes. Der Nachteil dabei: lässt sie aber auch kein Wasser mehr aus dem Haus abfließen.
- Rückstauklappen gibt es in verschiedenen Ausführungen. Diese sind in DIN EN 1364 beschrieben. Die Auswahl wird nach Abwasserart und Einsatzzweck getroffen.
- Wenn Wasser über die Höhe des Fundamentes ansteigt, drückt es gegen die Gebäudewände. Die Kraft des Wassers kann zum Auftreiben des Gebäudes führen, wenn das Gebäude über ein zu geringes Eigengewicht verfügt. Ob und ab welchem Hochwasserpegel das bei Ihrem Haus der Fall ist, sollte geprüft werden. Um das Auftreiben des Hauses zu vermeiden, sollte die Möglichkeit der Flutung in Betracht gezogen werden. Sauberes Wasser hilft dabei, größere Schäden zu verhindern. Sorgen Sie bei Neubauten vorab für ausreichende Sicherung.
- Kellerfenster, Licht- und Luftschächte sind wichtig für das Untergeschoss. Auch sie sollten gegen eindringendes Wasser abgesichert und mit Schwellen umrandet werden. Abdeckungen und Vordächer sind ebenfall zur Gefahrenabwehr geeignet.
- Dachrinnen sollten stets von Blättern und Ähnlichem freigehalten werden, damit sie nicht verstopfen
- In hochwassergefährdeten Gebieten sollte auf ein Heizungssystem mit Öl verzichtet werden. Falls das nicht möglich ist, muss auf die Sicherung des Tanks geachtet werden. Einen leeren Tank können Sie zur Not mit Wasser füllen und so das Auftreiben verhindern. Ausgelaufenes Öl kann schwerwiegende Schäden an Gebäuden und in der Umwelt verursachen.
- Durch Öl oder Chemikalien kontaminiertes Wasser darf nicht zurück in die Kanalisation gepumpt werden, sondern muss gesondert entsorgt werden.
- Wenn möglich, sollte die Ölheizung durch eine ökologisch sinnvolle Alternative z. B. Pelletheizung ersetzt werden.
- Elektroanlagen und Steckdosen sollten im Keller mit möglichst hohem Abstand zum Boden angebracht werden.
- Stromverteiler, Heizungsanlagen, und Elektrogeräte sollten in besonders gefährdeten Gebieten in oberen Stockwerken statt im Keller installiert werden.
- Wasserbeständige Materialien und eine Ausstattung mit mobilen Einrichtungen in gefährdeten Kellerräumen schützen die Bausubstanz und minimieren Aufräumarbeiten sowie entstehende Wiederherstellungskosten.
- Legen Sie eine Liste von durch die Überschwemmung beschädigte oder zerstörte Gegenstände an und fügen Sie evtl. noch vorhandene Rechnungen dazu.
- Werfen Sie beschädigte Gegenstände nicht weg. Sie dienen als Beweismittel gegenüber der Versicherung. Machen Sie Foto- oder Filmaufnahmen, auch von Schäden am Gebäude. Markieren Sie vorher den erreichten Wasserstand.
- Melden Sie entstandene Schäden so schnell wie möglich Ihrer Versicherung. Möglichst schriftlich per Einschreiben. Bei Sendung per Fax unbedingt Sendebericht aufheben.
- Provisorische Reperaturen, die dazu dienen dass der bereits entstandene Schaden nicht noch größer wird müssen Sie durchführen (lassen). Stichwort "Schadensminderungspflicht". Damit es anschließend keinen Ärger mit der Versicherung gibt, fragen Sie dort nach, was Sie jetzt tun dürfen, sollen und können.
- Sobald Ihre Unterlagen bei der Versicherung eingegangen sind, sollte es nicht länger als vier Wochen dauern, bis Sie die erste Abschlagszahlung erhalten.
- Pflanzen Sie Bäume im Garten an. Diese halten die Sonnenstrahlung ab und bieten Schatten.
- Denken Sie bei neu zu deckenden Dächern an Wärme und Hitzedämmung, dadurch bleibt es im Sommer kühl und im Winter warm im Haus.
- Falls keine Rollläden vorhanden sind, können sogenannte Hitzeschutzfolien angebracht werden. Diese werden passgenau ausgeschnitten und am besten von außen an das Fenster geklebt. Inzwischen sind fast durchsichtige Folien erhältlich, die Tageslicht durchlassen. Diese schützen jedoch nicht ganz so gut vor Wärme wie dunkle, reflektierende Folien. Als Notlösung kann Alufolie oder eine Rettungsdecke aus der Apotheke als Schutzfolie dienen.
- Schlafräume sollten möglichst in den kühlsten Bereichen der Wohnung oder des Hauses befinden. Bei Ost- und Westfassaden können die flach einfallenden Sonnenstrahlen am Morgen und am Abend tief in den Raum eindringen. Nach Süden ausgerichtete Außenwände sind weniger betroffen, da sie durch den hohen Sonnenstand im Sommer nur gestreift werden.