Anpassungskonzept Stuttgart: Boden

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Umsetzung des Merkblattes Nr. 25 (1/ 2011) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Würtenberg. Dies sieht folgende Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei Bodenerosion vor:
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Mitteilungspfflicht für die im §4 Bodenschutzgesetz genannten Personen, bei Hinweisen auf schädliche Bodenveränderungen.
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Bodenveränderungen durch Starkregen werden von der unteren Bodenschutzbehörde erfasst und bewertet.
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Ggf. wird der Boden auf Altlasten untersucht und entsprechende Gegenmaßnahmen mit einfachen Mitteln - in Absprache mit der unteren Landwirtschaftsbehörde - ergriffen.
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Diese empfiehlt Maßnahmen für die von Erosion betroffenen Flächen.
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Evtl. detailierte Untersuchung durch den Einsatz eines Erosionsmodells mit Darstellung der Abflussbildung, Flächenerosion, Sedimenttransport, Übertrittstellen und der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen.
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== Referenzen<br/> ==
 
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Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz, Abteilung Stadtklimatologie (Hrsg., 2012): Klimaanpassungskonzept Stuttgart KLIMAKS, [http://www.stadtklima-stuttgart.de/stadtklima_filestorage/download/kliks/KLIMAKS-2012.pdf pdf]
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Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umwelt, Abteilung Stadtklimatologie (Hrsg., 2012): Klimaanpassungskonzept Stuttgart KLIMAKS, [http://www.stadtklima-stuttgart.de/stadtklima_filestorage/download/kliks/KLIMAKS-2012.pdf pdf]
  
 
== Weitere Informationen<br/> ==
 
== Weitere Informationen<br/> ==
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[http://www.stadtklima-stuttgart.de/index.php?id=1004,1114,0,0,1,0 Klimaanpassungskonzept Stuttgart 2012]
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[http://www.stadtklima-stuttgart.de/index.php?klima_kliks_preise "Blauen Kompass" beim Wettbewerb "Klimawandel - Anpassungspioniere"]

Version vom 25. April 2013, 14:03 Uhr

Bodenerosion

Umsetzung des Merkblattes Nr. 25 (1/ 2011) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Würtenberg. Dies sieht folgende Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei Bodenerosion vor:

Mitteilungspfflicht für die im §4 Bodenschutzgesetz genannten Personen, bei Hinweisen auf schädliche Bodenveränderungen.

Bodenveränderungen durch Starkregen werden von der unteren Bodenschutzbehörde erfasst und bewertet.

Ggf. wird der Boden auf Altlasten untersucht und entsprechende Gegenmaßnahmen mit einfachen Mitteln - in Absprache mit der unteren Landwirtschaftsbehörde - ergriffen.

Diese empfiehlt Maßnahmen für die von Erosion betroffenen Flächen.

Evtl. detailierte Untersuchung durch den Einsatz eines Erosionsmodells mit Darstellung der Abflussbildung, Flächenerosion, Sedimenttransport, Übertrittstellen und der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen.




Referenzen

Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umwelt, Abteilung Stadtklimatologie (Hrsg., 2012): Klimaanpassungskonzept Stuttgart KLIMAKS, pdf

Weitere Informationen

Klimaanpassungskonzept Stuttgart 2012

"Blauen Kompass" beim Wettbewerb "Klimawandel - Anpassungspioniere"

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