Anpassungskonzept Stuttgart: Boden

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Bodenerosion

Umsetzung des Merkblattes Nr. 25 (1/ 2011) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Würtenberg. Dies sieht folgende Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei Bodenerosion vor:

Mitteilungspfflicht für die im §4 Bodenschutzgesetz genannten Personen, bei Hinweisen auf schädliche Bodenveränderungen.

Bodenveränderungen durch Starkregen werden von der unteren Bodenschutzbehörde erfasst und bewertet.

Ggf. wird der Boden auf Altlasten untersucht und entsprechende Gegenmaßnahmen mit einfachen Mitteln - in Absprache mit der unteren Landwirtschaftsbehörde - ergriffen.

Diese empfiehlt Maßnahmen für die von Erosion betroffenen Flächen.

Evtl. detailierte Untersuchung durch den Einsatz eines Erosionsmodells mit Darstellung der Abflussbildung, Flächenerosion, Sedimenttransport, Übertrittstellen und der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen.

Wenn nötig, ordnungsrechtliche Anordnung von Maßnahmen, zur Sicherung oder Sanierung z. B. Dauerbegrünung, angepasste Bodenbearbeitung, Untergliederung  von Flächen.

Der Inhalt des Merkblatts zur Umsetzung muss eine rechtsverbindliche Form erhalten.

Bezüglich Maßnahmen zur Vorbeugung von Bodenerosionen durch Starkregen, wird auf Landesebene eine Untersuchung durchgeführt, deren Ergebnisse berücktsichtigt werden solten.


Umsetzung der Bodenschutzstrategien - gemäß Bodenschutzkonzept Stuttgart  (BOKS) - in der Planung

Schwerpunkt der Maßnahme ist der Erhalt von Böden mit hohem Erfüllungsgrad der natürlichen Bodenfunktionen. Da diese  als Ausgleich - u. a. zur Wasserspeicherung und Humusspeicher (natürlicher CO2 Speicher) - dienen.

Böden der Qualitätsstufen 4 und 5 (hoch und sehr hoch) sollten in der Bauleitungsplanung so wenig wie möglich beansprucht werden. Erreichbar wird dies durch die konsequente Innenentwicklung, d. h. möglichst durch Nutzung von bereits erschlossenen Gebieten.

Es werden detaillierte Umweltprüfungen mit Schwerpunkt Boden als endliche Ressource durchgeführt.

Der Gemeinderat hat beschlossen, für Bebauungspläne - mit Hilfe von Bodenindexpunkten - eine Bilanzierung der Bodenqualität zu erstellen und zu dokumentieren.

Es wird angestebt, in der Planfeststellung, sowie in immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren, das Bodenschutzkonzept (BOKS) zu berücksichtigen.





Referenzen

Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umwelt, Abteilung Stadtklimatologie (Hrsg., 2012): Klimaanpassungskonzept Stuttgart KLIMAKS, pdf

Weitere Informationen

Klimaanpassungskonzept Stuttgart 2012

"Blauen Kompass" beim Wettbewerb "Klimawandel - Anpassungspioniere"

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