Naturschutzgesetz Niederösterreich - gebietsfremde Arten

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Das Land Niederösterreich untersagt per Gesetz ab 01.01.2022 das Ausbringen gebietsfremder Arten in der freien Natur. Als heimische Arten gelten Pflanzen, die im jeweils betrachteten Gebiet bereits vor Beginn der Neuzeit (1492) aufgetreten sind.

Version vom 21. Februar 2019, 11:49 Uhr

Das Land Niederösterreich untersagt per Gesetz ab 01.01.2022 das Ausbringen gebietsfremder Arten in der freien Natur. Als heimische Arten gelten Pflanzen, die im jeweils betrachteten Gebiet bereits vor Beginn der Neuzeit (1492) aufgetreten sind.

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