Klimaanpassungskonzept Worms - Wasser

Aus KLIMASCOUT für Kommunen
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Wenn die Rückstauebene des Wassers zum Beispiel der Straßenoberkannte enstpricht, treten bei Hausentwässerungssystemen Probleme auf. Das Wasser wird über die Abwasserrohre bis in die Keller der Gebäude gedrückt.
 
Wenn die Rückstauebene des Wassers zum Beispiel der Straßenoberkannte enstpricht, treten bei Hausentwässerungssystemen Probleme auf. Das Wasser wird über die Abwasserrohre bis in die Keller der Gebäude gedrückt.
  
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Nach § 5 Wasserhaushaltsgetz sind von Hochwasser betroffene Personen zu Vorsorgemaßnahmen verpflichtet. Denkbar wäre für Hausbesitzer die Vorhaltung mobiler Hochwasserschutzsysteme wie zum Beispiel Dammbalken.

Version vom 18. Januar 2018, 14:32 Uhr

Inhaltsverzeichnis

Handlungsfeld Wasserhaushalt, Wasserwirtschaft, Hochwasserschutz

Der Wasserhaushalt umfasst das Grundwasser, das Oberflächenwasser und die Küstengewässer (in Worms nicht zutreffend). Mit der Änderung der klimatischne Verhältnisse u. a. Niederschläge und Temperatur, verändert sich in der Folge auch der Wasserhaushalt und damit der Rahmen für die Wasserbewirtschaftung.

Die Wasserwirtschaft behandelt die Gewässerbewirtschaftung  oberirdisch und unterirdisch, die Trinkwassergewinnung und -verteilung, die Brauchwassergewinnung und das Betriebswasser für Industrie, Kraftwerke und Landwirtschaft.

Grundwasser

Die Neubildung von Grundwasser wird bestimmt durch den Niederschlag, den oberirdischen Abfluss und die Verdunstung. Diese Fakoren ändern sich mit den klimatischen Rahmenbedingungen. In Worms hängt die Grundwaserneubildung auch von dem von Westen aus dem Pfälzer Wald zufliesenden Grundwasserstrom ab. Die für Worms prognostizierten höheren Temperaturen dürften zu einer höheren Verdunstung führen, weniger Wasser versickert und es gelangt weniger ins Grundwasser. Zwar werden die Niederschläge zunehmnen, dennoch gehört die Gegend weiterhin zu den niederschlagsärmsten in Deutschland. Ob die erwarteten höheren Regenmengen die erhöhte Verdunstung ausgleichen wird, kann nicht abschließend beurteilt werden. Deutschlandweit geht der Trend zu höheren Niederschlägen in den Wintermonaten. In Worms waren dagegen in den vergangenen 30 Jahren die Sommer deutlich niederschlagsreicher als die Winter. Sollten die zusätzlichen Niederschlägen auf bereits wassergesätigten Boden treffen, können sie nicht versickern. Im Sommer werden die Böden wegen der höheren Temperaturen stärker austrocknen. Die hohen Wassermengen bei Starkregenereignissen könnten dann von den trockenen Böden nicht aufgenommen werden und würden oberirdisch abfließen. Eine Grundwasserneubildung findet in Worms in den Sommermonaten nicht statt. Das heißt Niederschläge erreichen den Aquifer (Grundwasserleiter) nicht. (LUBW 1999)

In Worms beträgt die Grundwasserneubildung laut Abteilung 3.05 Umwelt und Landwirtschaft der Stadtverwaltung Worms  durchschnittlich 60 mm/ Jahr. Das bedeutet, dass von den 530 mm Jahresniederschlag als langjähriger Mittelwert für Worms nur 60 mm bis zum Grundwasser vordringen und den Aquifer auffüllen. Die Quote gilt als gering. In trockenen Jahren tendiert sie gegen Null.

Es könnte zukünfig schwieriger werden, Grundwasserneubildung und Grundwasserentnahme im Gleichgewicht zu halten. Die Gefährdung des Grundwassers durch den Klimawandel wird derzeit als "gering" eingeschätzt. Im Rahmen der Akteursbeteiligung vertraten jedoch mehrere Fachleute die Ansicht, dass zwar in den tieferen Grundwasserschichten, aus denen Unternehmen ihr Wasser entnehmen, nicht mit Problemen zu rechnen ist, in den oberen Schichten aber bereits heute Schwankungen des Grundwasserspiegels zu verzeichnen sind. Zwischen den im Zeitraum 1956 bis 2015 gemessenen Höchststand und dem Tiefststand des Grundwassers leigen circa 2,5 Meter (Internetquelle: Grundwasser in Worms). Wenn in Trockenzeiten der Wasserbedarf anstiege, z. B. durch die Beregnung in der Landwirtschaft, könnte das Dargebot im oberen Grundwasserleiter zu gering sein.

Im Hessischen Ried - also außerhalb des Einflusses von Worms - wird das Grundwasser mit aufbereitetem Wasser aus dem Rhein durch Infiltration angereichert.

Nach längerem Regenperioden im Spätherbst und Winter wurden hohe Grundwasserstände mit Grundwasseraustritt auf den Ackerflächen der Seegrabenniederungen und teilweise auch im Wormser Süden beobachtet. Hingegen führen Starkregenereignisse zu oberflächigen Vernässungen, die aufgrund der Bodenbeschaffenheit (sehr tonige, bis zehn Meter mächtige Ton-/ Lehmböden) nur sehr langsam versickern bzw. im Sommer verdunsten.

Oberflächengewässer

Menge, Art und jahreszeitliche Vereilung der Niederschläge bestimmen das Abflussgeschehen in den Bächen, Flüssen und Seen. Ändern sich diese Bedingungen mit dem Klimawandel, so wird sich da zukünftig in der Wasserverfügbarkeit und im Hochwassergeschehen abbilden. Rückblickend bis in die 1950er Jahre sind für Deutschland bisher keine Veränderungen der Wasserverfügbarkeit zu erkennen. Wasserkraftnutzung, Trinkwassergewinnung, Nutzung für die Schifffahrt, Entnahme für Kühlzwecke oder die Bewässerung in der Landwirtschaft sind auf die Abflüsse in den Sommer- und Wintermonaten abgestimmt.

Die Abteilung 3.05 der Stadtverwaltung Worms nennt zwar Probleme für die Rheinschifffahrt und für Fähren, dennoch sind eindeutige Trends bisher nicht erkennbar. Auch nicht für die jahreszeitliche Verteilung des Abflusses.

(Fluss-) Hochwasser als Folge längerer Niederschlagsereignisse

Stärker im öffentlichen Bewusstsein sind Hochwasserereignisse. Die Stadt Worms liegt an der linken Stromseite des Rheins und hat mit diesem in den Stadtteilen: Herrnsheim,Rheindürkheim und Ilbersheim einen ca. 20 km langen Uferbereich. Es besteht ein Alarm- und Einsatzplan "Hochwasser", der im Gefahrenfall eine effektive Gefahrenabwehr zum Schutz von Mensch, Sachwerten und Umwelt sicherstellen soll. Der Alarmplan ist nicht für unvorhersehbare, örtlich sehr begrenzte Ereignisse, wie sie zum Beispiel nach einem Starkregenereignis auftreten können, erstellt worden, sondern soll ein sich ankündigendes Gefahrenereignis abdecken, bei dem das betroffene Gebiet in der Regel bereits vorher bekannt ist. Der Gefährdungsgrad wird durch den Pegelstand angezeigt, der Richtpegel ist der Rheinpegel Worms.

Die am Rhein liegenden Stadtteile sind entsprechend dem Alarmplan durch umfangreiches Deich-, Schieber- und Pumpensystem gegen auftretende Rheinhochwasser gesichert. Die Baumaßnahmen am Rhein - Deichsanierungen, Deichrückverlegungen - erfolgten in den Jahren 1999 bis 2016. Mitfinanziert von Bund und der EU.

Nach dieser Hochwassschutzmaßnahme sollte die Bevölkerung vor einem Jahrhunderthochwasser geschützt sein. Bei länger andauernden Hochwasser weiterhin die Gefahr bestehen, das das Grundwasser aus den kiesigen und sandigen Böden aufsteigen und in die Keller der Häuser eindringen kann. Dagegen helften zumindest bei Neubauten wasserdichte Keller.

Die Beobachtung des Hochwassers setzt mit einem Pegel Worms von 400 cm ein, die ersten technischen Maßnahmen werden bereits bei einem Pegelstand von 420 cm eingeleitet, noch vor der Auslösung einer offiziellen Hochwasservorwarnung, die bei Rheinpegel 550 cm erfolgt. Eine technische Einsatzleitung wird bei Rheinpegel 650 cm eingerichtet. Dammwachen rücken aus. Bei 680 kommen alle personellen und technischen Mittel zur Hochwasserbekämpfung zum Einsatz. Material wie z. B. Sandsäcke, werden vor Ort gebracht. Bei Rheinpegel 750 cm wird Katastrophenalarm ausgelöst. Dann findet das Regelwerk des Katastrophenschutz-Kalenders der Stadt Worms Anwendung.

Die potenziellen Auswirkungen eines Hochwasserereignisses am Rhein werden als stark betrachtet. Wegen der durchgeführten Deichsanierung, vorhandener Retensionsflächen des Rheins (Mittlerer Busch, Bürgerweide, Ilbesheimer Werth) und des Vorliegens eines Aktions- und Einsatzplanes wird die Fähigkeit zur Anpassung groß eingeschätzt, sodass die Vulnerabilität als mittel eingestuft wird.

Planung und Ausbau von Hochwassereinrichtungen obliegen bei Gewässern 1. Ordnung wie dem Rhein dem Land Rheinland-Pfalz, bei Gewässern 2. und 3. Ordnung der Stadt Worms. Dies betrifft nicht die Gewässerunterhaltung.  Dort gibt es für die Pfrimm eine Sonderregelung  - zu zwei Dritteln erfolgt diese durch das Land Rheinland-Pfalz, zu einem Drittel durch die Stadt Worms.

Zahlreiche kleinere Bäche münden im Stadtgebiet von Worms in den Rhein. Die Bäche sind ebenfalls durch umfangreiche Maßnahmen reguliert. Nach dem Hochwasser im Januar 2003 und den nachfolgenden Protesten der Anlieger "Im Merch"  (Hochheim) und der Ortsbeiräte in Hochheim, Pfiffligheim und Leiselheim erfolgte zur Sicherung der Wohnbebauungen der betroffenen Ortslagen Pfeddersheim, Leiselheim, Hochheim und Pfiffligsheim die Planung zum Hochwasserschutz an der Primm.

Hochwasserschutzmaßnahmen an der Pfrimm wurden 2011 bis 2012 umgesetzt. Auch der Seebach und Seegraben wurden renaturiert, teilweise die Pfrimm und der Eisbach sowie der Lachgraben.#

Hochwasser/ Überschwemmungen als Folge von örtlich und zeitlich begrenztem Starkregen

Urbane Sturzfluten sollten vom Hochwasser eines Gewässers unterschieden werden. Sturzfluten sind gewässerunabhängig und gestatten nur eine kurze Reaktionszeit.

Gefährdungen treten in Mulden und an Hängen auf. Das Wasser fließt auf nicht dafür vorgesehenen Fließwegen ab. Flusshochwasser dagegen erlauben eine längere Reaktionszeit in Abhängigkeit von der Gewässerreaktion. Gefährdungen bestehen in den Auen, direkt am Gewässer und in Altarmen.

Starkregen lassen sich kategorisieren. Starkregen, wie sie ca. alle fünf Jahre auftreten (Bemessungsregeln), soll das kommunale Entwässerungssystem inklusive der Rückstausicherung beherschen können. Für seltene Starkregen, d. h. von ca. fünfjahrigen bis ca. 30-jährigen Ereignissen, dient neben der Kanalisation auch die temporäre Nutzung von Verkehrs- und Freiflächen dem Überflutungsschuzt. Bei außergewöhnlichen Starkregen, wie sie nur ca. alle 30 Jahre und seltener auftreten, ist Schadensbegrenzung angesagt und zusätzlich zu Kanalisation und Freiflächennutzung Objektschutz.

Wenn die Rückstauebene des Wassers zum Beispiel der Straßenoberkannte enstpricht, treten bei Hausentwässerungssystemen Probleme auf. Das Wasser wird über die Abwasserrohre bis in die Keller der Gebäude gedrückt.

Nach § 5 Wasserhaushaltsgetz sind von Hochwasser betroffene Personen zu Vorsorgemaßnahmen verpflichtet. Denkbar wäre für Hausbesitzer die Vorhaltung mobiler Hochwasserschutzsysteme wie zum Beispiel Dammbalken.

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