KLIFF IMPLAN Biologische Vielfalt

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'''Schutz der biologischen Vielfalt'''
 
'''Schutz der biologischen Vielfalt'''
  
In Niedersachsen treffen auf einer Nord-Süd-Entfernung von weniger als 250 km mit den Inseln, Watten und Marschen, den eiszeitlich geprägten Geestbereichen und Lössbörden, dem Hügel- und Bergland sowie dem Harz ganz unterschiedliche Landschaften und Naturräume aufeinander. Insgesamt bedinden sich in Niedersachsen neun Regionen, die über ein jeweils charakteristisches Landschaftsbild sowie ein typisches Biotop und Tier- und Pflanzenwelt verfügen. Die ursprüngliche landschaftliche Eigenarten werden aufgrund der Intensivierung der Landnutzung, der Besiedelung und des Flächenverbrauchs für bauliche Zwecke jedoch zunehmend verwischt.
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In Niedersachsen treffen auf einer Nord-Süd-Entfernung von weniger als 250 km mit den Inseln, Watten und Marschen, den eiszeitlich geprägten Geestbereichen und Lössbörden, dem Hügel- und Bergland sowie dem Harz ganz unterschiedliche Landschaften und Naturräume aufeinander. Insgesamt befinden sich in Niedersachsen neun Regionen, die über ein jeweils charakteristisches Landschaftsbild sowie typische Biotope und Tier- und Pflanzenwelt verfügen. Die ursprünglichn landschaftlichen Eigenarten werden aufgrund der Intensivierung der Landnutzung, der Besiedelung und des Flächenverbrauchs für bauliche Zwecke jedoch zunehmend verwischt.
  
Nach § 1 BNatSchG sind Natur und Landschaft so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln<br/>oder wiederherzustellen, dass u. a. die biologische Vielfalt auf Dauer gesichert ist.<br/>Dazu sind insbesondere lebensfähige Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen<br/>einschließlich ihres Lebendsraums zu erhalten. Der Austausch zwischen den Populationen<br/>sowie Wanderungen und Wiederbesiedelungen zu ermöglichen und Gefährdungen<br/>von natürlich vorkommenden Ökosystemen, Biotopen und Arten so weit wie möglich zu<br/>vermeiden bzw. zu reduzieren. Zentrale Instrumente und Handlungsmöglichkeiten zur<br/>Erfüllung dieser Aufgaben sind die flächendeckende Landschaftsplanung, die naturschutzrechtliche<br/>Eingriffsregelung, die Ausweisung von Schutzgebieten- und objekten,<br/>die verschiedenen Programme zum Biotop- und Artenschutz bzw. zur Förderung von<br/>Agrarumweltmaßnahmen sowie der Vertragsnaturschutz.
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Nach § 1 BNatSchG sind Natur und Landschaft so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln oder wiederherzustellen, dass u. a. die biologische Vielfalt auf Dauer gesichert ist.<br/>Dazu sind insbesondere lebensfähige Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihres Lebendsraums zu erhalten. Der Austausch zwischen den Populationen<br/>sowie Wanderungen und Wiederbesiedelungen ist zu ermöglichen und Gefährdungen von natürlich vorkommenden Ökosystemen, Biotopen und Arten so weit wie möglich zu<br/>vermeiden bzw. zu reduzieren. Zentrale Instrumente und Handlungsmöglichkeiten zur Erfüllung dieser Aufgaben sind die flächendeckende Landschaftsplanung, die naturschutzrechtliche<br/>Eingriffsregelung, die Ausweisung von Schutzgebieten- und objekten, die verschiedenen Programme zum Biotop- und Artenschutz bzw. zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen sowie der Vertragsnaturschutz.
  
 
'''Potenzielle Auswirkungen des Klimawandels'''
 
'''Potenzielle Auswirkungen des Klimawandels'''
Das Klima ist ein wesentlicher Faktor für die geografische Verbreitung von Lebensräumen und Arten, die Zusammensetzung von Biotopen und Ökosystemen. Das das Klima keine statische Größe ist, findet in der Natur schon immer ein dauerhafter Anpassungsprozess statt. In Anbetracht des Ausmaßes und der Geschwindigkeit der durch den durch Menschen verursachten Klimawandel ist allerdings zu befürchten, dass die natürliche Anpassungsfähigkeit von Lebensräumen und Arten z. T. überschritten wird und es zu spürbaren Auswirkungen auf Umwelt und Biologische Vielfalt kommt. Zu den wichtigsten klimarelevanten Umweltfaktoren, die sich auf die natürlichen Standortbedingungen auswirken zählen u. a. Temperaturanstieg, Verlängerung der Vegetationsperiode, veränderte Niederschlagsverteilung, Meerespiegelanstieg und Zunahme von Extremwetterereignissen.
 
  
Neben den Klimaveränderungen wirken auf die biologische Vielfalt eine Reihe weiterer Stressfaktoren ein (z. B. Flächenverbrauch und Bodenversiegelung, Zerschneidung und Verinselung von Lebensräumen durch Siedlungs- und Infrastrukturentwicklungm intensive Landnutzung und Anbau von Monokulturen, Schadstoffeinträge oder Veränderung des natürlichen Wasserhaushalts.)
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Das Klima ist ein wesentlicher Faktor für die geografische Verbreitung von Lebensräumen und Arten, die Zusammensetzung von Biotopen und Ökosystemen. Da das Klima keine statische Größe ist, findet in der Natur schon immer ein dauerhafter Anpassungsprozess statt. In Anbetracht des Ausmaßes und der Geschwindigkeit des durch den Menschen verursachten Klimawandels ist allerdings zu befürchten, dass die natürliche Anpassungsfähigkeit von Lebensräumen und Arten z. T. überschritten wird und es zu spürbaren Auswirkungen auf Umwelt und Biologische Vielfalt kommt. Zu den wichtigsten klimarelevanten Umweltfaktoren, die sich auf die natürlichen Standortbedingungen auswirken, zählen u. a. Temperaturanstieg, Verlängerung der Vegetationsperiode, veränderte Niederschlagsverteilung, Meerespiegelanstieg und Zunahme von Extremwetterereignissen.
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Neben den Klimaveränderungen wirken auf die biologische Vielfalt eine Reihe weiterer Stressfaktoren ein (z. B. Flächenverbrauch und Bodenversiegelung, Zerschneidung und Verinselung von Lebensräumen durch Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung, intensive Landnutzung und Anbau von Monokulturen, Schadstoffeinträge oder Veränderung des natürlichen Wasserhaushalts.)
  
 
'''Handlungsbedarf und Anpassungsmöglichkeiten'''
 
'''Handlungsbedarf und Anpassungsmöglichkeiten'''
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Wegen der möglichen Folgen des Klimawandels wird es darauf ankommen,&nbsp; das breite Maßnahmenspektrum des Biodiversitäts- und Naturschutzes noch konsequenter anzuwenden und zu optimieren.
 
Wegen der möglichen Folgen des Klimawandels wird es darauf ankommen,&nbsp; das breite Maßnahmenspektrum des Biodiversitäts- und Naturschutzes noch konsequenter anzuwenden und zu optimieren.
  
Eine grundsätzliche Strategie im Umgang mit den Folgen des Klimawandels besteht darin, die Widerstandskraft natürlicher Systeme gegenüber klimatischen Veränderungen zu verbessern und damit die natürliche Anpassungsfähigkeit von Arten und Lebensräumen zu unterstützen. Wesentliche Voraussetzungen dafür sind die Reduzierung allgemeiner Belastungs- und Gefährdungsfaktoren sowie bestehender Beeinrächtigungen für Naturgüter und biologische Vielfalt.
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Eine grundsätzliche Strategie im Umgang mit den Folgen des Klimawandels besteht darin, die Widerstandskraft natürlicher Systeme gegenüber klimatischen Veränderungen zu verbessern und damit die natürliche Anpassungsfähigkeit von Arten und Lebensräumen zu unterstützen. Wesentliche Voraussetzungen dafür sind die Reduzierung allgemeiner Belastungs- und Gefährdungsfaktoren sowie bestehender Beeinträchtigungen für Naturgüter und biologische Vielfalt.
  
 
Maßnahmen zum Ausgleich von negativen Auswirkungen des Klimawandels sind u. a.
 
Maßnahmen zum Ausgleich von negativen Auswirkungen des Klimawandels sind u. a.
  
 
*Reduzierung der landwirtschaftlichen Nutzungen, Umbau der Wälder zu naturnahen Laubmischwäldern, Wiedervernässung von Feuchtgebieten, Renaturierung von Gewässern.
 
*Reduzierung der landwirtschaftlichen Nutzungen, Umbau der Wälder zu naturnahen Laubmischwäldern, Wiedervernässung von Feuchtgebieten, Renaturierung von Gewässern.
*Regeneration des Landschaftswasserhaushalts durch Verbesserung des natürlichen Wasserrückhalts, Rücknahme von Entwässerungsmaßnahmen, Verringerung von Grundwaserentnahmen.
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*Regeneration des Landschaftswasserhaushalts durch Verbesserung des natürlichen Wasserrückhalts, Rücknahme von Entwässerungsmaßnahmen, Verringerung von Grundwasserentnahmen.
*Renaturierung und Reduzierung von landwirtschaftliche genutzten Moorflächen durch Wiedervernässung und ggf. angepasste Formen der Bewirtschaftung (z. B. Anbau nachwachsender Rohstoffe in Form von Paludikulturen)
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*Renaturierung und Reduzierung von landwirtschaftlich genutzten Moorflächen durch Wiedervernässung und ggf. angepasste Formen der Bewirtschaftung (z. B. Anbau nachwachsender Rohstoffe in Form von Paludikulturen)
  
 
<br/>'''Unterschutzstellung bestimmter Teile von Natur und Landschaft'''
 
<br/>'''Unterschutzstellung bestimmter Teile von Natur und Landschaft'''
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Auch wenn Schutzgebiete ihren ursprünglichen Schutzzweck unter Klimawandelbedingungen möglicherweise nicht mehr erfüllen können, bleibt ihre besondere Bedeutung i. d. R. dennoch bestehen.
 
Auch wenn Schutzgebiete ihren ursprünglichen Schutzzweck unter Klimawandelbedingungen möglicherweise nicht mehr erfüllen können, bleibt ihre besondere Bedeutung i. d. R. dennoch bestehen.
  
Eine geeignete Strategie zur Anpassung an den Klimawandel beseht in der Vergrößerung von Schutzgebieten. Große Schutzgebiete weisen i. d. R. eine höhere Resilienz gegenüber den Folgen des Klimawandels auf, da sie seltener flächendeckend von Klimaeffekten (z. B. Extremwetter) betroffen sind und die Anpassungskapazität vorkommender Arten aufgrund eines größeren Genpools erhöht ist.
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Eine geeignete Strategie zur Anpassung an den Klimawandel besteht in der Vergrößerung von Schutzgebieten. Große Schutzgebiete weisen i. d. R. eine höhere Resilienz gegenüber den Folgen des Klimawandels auf, da sie seltener flächendeckend von Klimaeffekten (z. B. Extremwetter) betroffen sind und die Anpassungskapazität vorkommender Arten aufgrund eines größeren Genpools erhöht ist.
  
 
'''Biotopverbund'''
 
'''Biotopverbund'''
Die Zerteilung der Landschaft und die Zerschneidung von Lebensräumen erschweren bzw. verhindern die Wanderung und den Habitatwechsel von Arten sowie den genetischen Austausch. Die Vernetzung isolierter Lebendräume in Form von Biotopverbünden stellt daher eine wichtige Aufgabe des Biodiversitätsschutzes dar. Die positiven Effekte, die von einem großräumigen Biotopverbundsystem ausgehen, werden wegen des fortschreitenden Klimawandels immer wichtiger.
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In Anbetracht des Klimawandels ist es erforderlich, die Schaffung/ Weiterentwicklung eines funktionsfähigen, landesweiten und länderübergreifenden Biotopverbunds zügig voranzutreiben.
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Die Zerteilung der Landschaft und die Zerschneidung von Lebensräumen erschweren bzw. verhindern die Wanderung und den Habitatwechsel von Arten sowie den genetischen Austausch. Die Vernetzung isolierter Lebensräume in Form von Biotopverbünden stellt daher eine wichtige Aufgabe des Biodiversitätsschutzes dar. Die positiven Effekte, die von einem großräumigen Biotopverbundsystem ausgehen, werden wegen des fortschreitenden Klimawandels immer wichtiger. In Anbetracht des Klimawandels ist es erforderlich, die Schaffung/ Weiterentwicklung eines funktionsfähigen, landesweiten und länderübergreifenden Biotopverbunds zügig voranzutreiben.

Version vom 15. Oktober 2014, 10:08 Uhr

Schutz der biologischen Vielfalt

In Niedersachsen treffen auf einer Nord-Süd-Entfernung von weniger als 250 km mit den Inseln, Watten und Marschen, den eiszeitlich geprägten Geestbereichen und Lössbörden, dem Hügel- und Bergland sowie dem Harz ganz unterschiedliche Landschaften und Naturräume aufeinander. Insgesamt befinden sich in Niedersachsen neun Regionen, die über ein jeweils charakteristisches Landschaftsbild sowie typische Biotope und Tier- und Pflanzenwelt verfügen. Die ursprünglichn landschaftlichen Eigenarten werden aufgrund der Intensivierung der Landnutzung, der Besiedelung und des Flächenverbrauchs für bauliche Zwecke jedoch zunehmend verwischt.

Nach § 1 BNatSchG sind Natur und Landschaft so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln oder wiederherzustellen, dass u. a. die biologische Vielfalt auf Dauer gesichert ist.
Dazu sind insbesondere lebensfähige Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihres Lebendsraums zu erhalten. Der Austausch zwischen den Populationen
sowie Wanderungen und Wiederbesiedelungen ist zu ermöglichen und Gefährdungen von natürlich vorkommenden Ökosystemen, Biotopen und Arten so weit wie möglich zu
vermeiden bzw. zu reduzieren. Zentrale Instrumente und Handlungsmöglichkeiten zur Erfüllung dieser Aufgaben sind die flächendeckende Landschaftsplanung, die naturschutzrechtliche
Eingriffsregelung, die Ausweisung von Schutzgebieten- und objekten, die verschiedenen Programme zum Biotop- und Artenschutz bzw. zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen sowie der Vertragsnaturschutz.

Potenzielle Auswirkungen des Klimawandels

Das Klima ist ein wesentlicher Faktor für die geografische Verbreitung von Lebensräumen und Arten, die Zusammensetzung von Biotopen und Ökosystemen. Da das Klima keine statische Größe ist, findet in der Natur schon immer ein dauerhafter Anpassungsprozess statt. In Anbetracht des Ausmaßes und der Geschwindigkeit des durch den Menschen verursachten Klimawandels ist allerdings zu befürchten, dass die natürliche Anpassungsfähigkeit von Lebensräumen und Arten z. T. überschritten wird und es zu spürbaren Auswirkungen auf Umwelt und Biologische Vielfalt kommt. Zu den wichtigsten klimarelevanten Umweltfaktoren, die sich auf die natürlichen Standortbedingungen auswirken, zählen u. a. Temperaturanstieg, Verlängerung der Vegetationsperiode, veränderte Niederschlagsverteilung, Meerespiegelanstieg und Zunahme von Extremwetterereignissen.

Neben den Klimaveränderungen wirken auf die biologische Vielfalt eine Reihe weiterer Stressfaktoren ein (z. B. Flächenverbrauch und Bodenversiegelung, Zerschneidung und Verinselung von Lebensräumen durch Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung, intensive Landnutzung und Anbau von Monokulturen, Schadstoffeinträge oder Veränderung des natürlichen Wasserhaushalts.)

Handlungsbedarf und Anpassungsmöglichkeiten

Wegen der möglichen Folgen des Klimawandels wird es darauf ankommen,  das breite Maßnahmenspektrum des Biodiversitäts- und Naturschutzes noch konsequenter anzuwenden und zu optimieren.

Eine grundsätzliche Strategie im Umgang mit den Folgen des Klimawandels besteht darin, die Widerstandskraft natürlicher Systeme gegenüber klimatischen Veränderungen zu verbessern und damit die natürliche Anpassungsfähigkeit von Arten und Lebensräumen zu unterstützen. Wesentliche Voraussetzungen dafür sind die Reduzierung allgemeiner Belastungs- und Gefährdungsfaktoren sowie bestehender Beeinträchtigungen für Naturgüter und biologische Vielfalt.

Maßnahmen zum Ausgleich von negativen Auswirkungen des Klimawandels sind u. a.


Unterschutzstellung bestimmter Teile von Natur und Landschaft

Auch wenn Schutzgebiete ihren ursprünglichen Schutzzweck unter Klimawandelbedingungen möglicherweise nicht mehr erfüllen können, bleibt ihre besondere Bedeutung i. d. R. dennoch bestehen.

Eine geeignete Strategie zur Anpassung an den Klimawandel besteht in der Vergrößerung von Schutzgebieten. Große Schutzgebiete weisen i. d. R. eine höhere Resilienz gegenüber den Folgen des Klimawandels auf, da sie seltener flächendeckend von Klimaeffekten (z. B. Extremwetter) betroffen sind und die Anpassungskapazität vorkommender Arten aufgrund eines größeren Genpools erhöht ist.

Biotopverbund

Die Zerteilung der Landschaft und die Zerschneidung von Lebensräumen erschweren bzw. verhindern die Wanderung und den Habitatwechsel von Arten sowie den genetischen Austausch. Die Vernetzung isolierter Lebensräume in Form von Biotopverbünden stellt daher eine wichtige Aufgabe des Biodiversitätsschutzes dar. Die positiven Effekte, die von einem großräumigen Biotopverbundsystem ausgehen, werden wegen des fortschreitenden Klimawandels immer wichtiger. In Anbetracht des Klimawandels ist es erforderlich, die Schaffung/ Weiterentwicklung eines funktionsfähigen, landesweiten und länderübergreifenden Biotopverbunds zügig voranzutreiben.

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