KLIFF IMPLAN Biologische Vielfalt

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In Niedersachsen treffen auf einer Nord-Süd-Entfernung von weniger als 250 km mit den Inseln, Watten und Marschen, den eiszeitlich geprägten Geestbereichen und Lössbörden, dem Hügel- und Bergland sowie dem Harz ganz unterschiedliche Landschaften und Naturräume aufeinander. Insgesamt bedinden sich in Niedersachsen neun Regionen, die über ein jeweils charakteristisches Landschaftsbild sowie ein typisches Biotop und Tier- und Pflanzenwelt verfügen. Die ursprüngliche landschaftliche Eigenarten werden aufgrund der Intensivierung der Landnutzung, der Besiedelung und des Flächenverbrauchs für bauliche Zwecke jedoch zunehmend verwischt.
 
In Niedersachsen treffen auf einer Nord-Süd-Entfernung von weniger als 250 km mit den Inseln, Watten und Marschen, den eiszeitlich geprägten Geestbereichen und Lössbörden, dem Hügel- und Bergland sowie dem Harz ganz unterschiedliche Landschaften und Naturräume aufeinander. Insgesamt bedinden sich in Niedersachsen neun Regionen, die über ein jeweils charakteristisches Landschaftsbild sowie ein typisches Biotop und Tier- und Pflanzenwelt verfügen. Die ursprüngliche landschaftliche Eigenarten werden aufgrund der Intensivierung der Landnutzung, der Besiedelung und des Flächenverbrauchs für bauliche Zwecke jedoch zunehmend verwischt.
  
Nach § 1 BNatSchG sind Natur und Landschaft so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln<br/>oder wiederherzustellen, dass u. a. die biologische Vielfalt auf Dauer gesichert ist.<br/>Dazu sind insbesondere lebensfähige Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen<br/>einschließlich ihrer Lebensstätten zu erhalten, der Austausch zwischen den Populationen<br/>sowie Wanderungen und Wiederbesiedelungen zu ermöglichen und Gefährdungen<br/>von natürlich vorkommenden Ökosystemen, Biotopen und Arten so weit wie möglich zu<br/>vermeiden bzw. zu reduzieren. Zentrale Instrumente und Handlungsmöglichkeiten zur<br/>Erfüllung dieser Aufgaben sind die flächendeckende Landschaftsplanung, die naturschutzrechtliche<br/>Eingriffsregelung, die Ausweisung von Schutzgebieten- und objekten,<br/>die verschiedenen Programme zum Biotop- und Artenschutz bzw. zur Förderung von<br/>Agrarumweltmaßnahmen sowie der Vertragsnaturschutz.
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Nach § 1 BNatSchG sind Natur und Landschaft so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln<br/>oder wiederherzustellen, dass u. a. die biologische Vielfalt auf Dauer gesichert ist.<br/>Dazu sind insbesondere lebensfähige Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen<br/>einschließlich ihres Lebendsraums zu erhalten. Der Austausch zwischen den Populationen<br/>sowie Wanderungen und Wiederbesiedelungen zu ermöglichen und Gefährdungen<br/>von natürlich vorkommenden Ökosystemen, Biotopen und Arten so weit wie möglich zu<br/>vermeiden bzw. zu reduzieren. Zentrale Instrumente und Handlungsmöglichkeiten zur<br/>Erfüllung dieser Aufgaben sind die flächendeckende Landschaftsplanung, die naturschutzrechtliche<br/>Eingriffsregelung, die Ausweisung von Schutzgebieten- und objekten,<br/>die verschiedenen Programme zum Biotop- und Artenschutz bzw. zur Förderung von<br/>Agrarumweltmaßnahmen sowie der Vertragsnaturschutz.

Version vom 9. Oktober 2014, 11:43 Uhr

Schutz der biologischen Vielfalt

In Niedersachsen treffen auf einer Nord-Süd-Entfernung von weniger als 250 km mit den Inseln, Watten und Marschen, den eiszeitlich geprägten Geestbereichen und Lössbörden, dem Hügel- und Bergland sowie dem Harz ganz unterschiedliche Landschaften und Naturräume aufeinander. Insgesamt bedinden sich in Niedersachsen neun Regionen, die über ein jeweils charakteristisches Landschaftsbild sowie ein typisches Biotop und Tier- und Pflanzenwelt verfügen. Die ursprüngliche landschaftliche Eigenarten werden aufgrund der Intensivierung der Landnutzung, der Besiedelung und des Flächenverbrauchs für bauliche Zwecke jedoch zunehmend verwischt.

Nach § 1 BNatSchG sind Natur und Landschaft so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln
oder wiederherzustellen, dass u. a. die biologische Vielfalt auf Dauer gesichert ist.
Dazu sind insbesondere lebensfähige Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen
einschließlich ihres Lebendsraums zu erhalten. Der Austausch zwischen den Populationen
sowie Wanderungen und Wiederbesiedelungen zu ermöglichen und Gefährdungen
von natürlich vorkommenden Ökosystemen, Biotopen und Arten so weit wie möglich zu
vermeiden bzw. zu reduzieren. Zentrale Instrumente und Handlungsmöglichkeiten zur
Erfüllung dieser Aufgaben sind die flächendeckende Landschaftsplanung, die naturschutzrechtliche
Eingriffsregelung, die Ausweisung von Schutzgebieten- und objekten,
die verschiedenen Programme zum Biotop- und Artenschutz bzw. zur Förderung von
Agrarumweltmaßnahmen sowie der Vertragsnaturschutz.

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