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Wasserwirtschaft im Binnenland

Der Handlungsbereich Wasserwirtschaft im Binnenland umfasst verschiedenste Aufgaben, die von der Umsetzung von Schutz- und Vorsorgemaßnahmen zur Bewältigung von Binnenhochwasserereignissen bis hin zur Gewährleistung des quantitativen und qualitativen Schutzes von Oberflächengewässern und Grundwasservorkommen reichen. Da Wasser neben den generellen auch ökologischen Nutzungen dient, stellt die Sicherung und der Schutz von Wasserressourcen eine wichtige Vorraussetzung sowohl für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen als auch für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung dar.

Gleichzeitig kann Wasser auch eine Gefahr darstellen. So können die Ausuferung von Fließgewässern infolge von Hochwasserereignissen und damit verbundene Überschwemmungen zu Schäden an Siedlungen, Industrie- und Gewerbebetrieben, Infrastruktureinrichtungen, Kulturdenkmälern und landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie zur Gefährdung von Menschenleben und Umwelt führen. Um dies zu verhindern, ist ein effektives Hochwasserrisikomanagement erforderlich, das zur Reduzierung möglicher Schäden neben dem technischen Hochwasserschutz vor allem auch planerische Maßnahmen des vorsorgenden Hochwasserschutzes beinhaltet.

Potentielle Auswirkungen des Klimawandels auf die Wasserwirtschaft

Der Wasserkreislauf ist als Teil des Klimasystems eng mit einer Reihe von klimatischen Parametern verknüpft. Wasser gelangt hauptsächlich in Form von Niederschlag aus der Atmosphäre in die terrestrischen Ökosysteme. Von dort aus verdunstet ein großer Teil des Wassers entweder direkt (Evaporation) oder wird über die Pflanzenverdunstung (Transpiration) wieder an die Atmosphäre zurückgegeben. Die Summe von Evaporation und Transpiration, die s. g. Evapotation, ist von klimatischen Parametern wie Temperatur, Strahlung, Luftfeuchtigkeit und Wind abhängig. Daneben spielen die Art und der Zustand der Bodenbedeckung eine wichtige Rolle. Der Anteil des Niederschlags, der nicht wieder verdunstet, fließt oberirdisch oder unterirdisch ab und speist so Oberflächengewässer und Grundwasservorkommen. Infolge des Klimawandels wird es zu Veränderungen der den Wasserkreislauf bzw. Wasserhaushalt beeinflussenden klimatischen Parameter kommen.

Auswirkungen auf Oberflächengewässer

Abflussregime

Das Abflussregime, d. h. der durchschnittliche jahreszeitliche Verlauf des Abflusses innerhalb eines Gewässers, hängt neben den abflussbeeinflussenden Eigenschaften des Einzugsgebiets (z. B. Relief, Vegetation, Bodentyp) von Höhe, Art und Verteilung der Niederschlagsmenge sowie der Evapotranspiration ab. Aufgrund der klimawandelbedingten Veränderungen der jahreszeitlichen Niederschlagsverteilung (feuchtere Winter, trockenere Sommer) ist tendenziell mit einem Anstieg der durchschnittlichen Abflüsse im Winter und einem Rückgang der mittleren Ablüsse im Sommer zu rechnen. Dieser Rückgang wird durch eine erhöhte Verdunstung als Folge steigender Temperaturen noch zusätzlich verstärkt.

Darüber hinaus kann der Klimawandel zu einer starken Schwankung der Abflussstärke führen, sodass sich sowohl die Wahrscheinlichkeit von (extremen) Hoch- als auch Niedrigwasserabflüssen erhöht. Dies kann u. a. zu erhöhten Managementkonflikten beim Betrieb von Multifunktionsspeichern (z. B. Talsperren) führen, die sowohl dem Hochwasserrückhalt als auch der Niedrigwasseraufhöhung und / oder Wasserbevorratung für die Trink- bzw. Brauchwasserversorgung dienen.


Hochwasserereignisse

Es lässt sich bisher nur schwer vorhersagen, inwiefern sich Hochwasserereignisse durch den Klimawandel verändern werden. Grundsätzlich können dazu jedoch folgende Annahmen getroffen werden:


Niedrigwasser

Die zu erwartende klimabedingte Zunahme von sommerlichen Trockenperioden wird künftig voraussichtlich zu häufigeren, längeren und extremeren Niedrigwasserabflüssen und -ständen in den Binnengewässern führen. 

Neben negativen Folgen für die Gewässergüte und -ökologie führen Niedrigwasserperioden zu Beeinträchtigungen verschiedener Gewässernutzungen (z. B. Trinkwasserversorgung, Brauch- und Kühlwasserentnahmen / -einleitungen, Binnenschiffahrt, Wasserkraftnutzung) und können daher erhebliche volkswirtschaftliche Schäden nach sich ziehen.

Gewässergüte/ -ökologie

Die Gewässergüte bzw. -ökologie von Oberflächengewässern wird in erster Linie durch das Zusammenwirken von Abluss- bzw. Wasserstandsregime, Wassertemperatur und Sauerstoffgehalt sowie Stoffeinträge aus punktuellen und diffusen Quellen bestimmt. Infolge des Klimawandels können sich grundsätzlich folgende Auswirkungen ergeben.


Grundwasserdargebot

Die Bildung des Grundwassers wird von abfluss- bzw. verdunstungsbeeinflussenden Faktoren wie Relief, Vegetation, Bodentyp und Versiegelungsgrad, ferner im Wesentlichen von der Höhe, Intensität und jahreszeitlichen Verteilung der Niederschläge sowie von der Evapotranspiration bestimmt. Infolge des Klimawandels sind daher grundsätzlich folgende Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung zu erwarten:

Grundwassergüte

Das Grundwasser steht über versickerndes Niederschlagswasser mit der Erdoberfläche in Verbindung, sodass dort freigesetzte Nähr- und Schadstoffe Einfluss auf die Grundwassergüte nehmen können. Augrund komplexer Wechselwirkungen verschiedener Faktoren lassen sich die potenziellen Auswirkungen des Klimawandels auf die Grundwassergüte derzeit erst vage abschätzen.

Steigende Bodentemperaturen und veränderte Bodenwassergehalte, die aus der Abnahme der sommerlichen und der Zunahme der winterlichen klimatischen Wasserbilanz resultieren, können zu Veränderungen von Nährstoffumsatz und -anreicherung innerhalb der Bodenzone und damit zu veränderten Auswaschungspotenzialen von Nährstoffen in das Grundwasser führen.

Die klimabedingte Verlängerung der Vegetationsperiode und der expandierende Energiepflanzenanbau können mit einer Intensivierung landwitschaftlicher Nutzungen einhergehen, die tendenziell erhöhte Dünge- und Pflanzenschutzmittelrückstände in der Bodenzone nach sich ziehen.

 Gleichzeitig kann es durch den Klimawandel verursachte Anstieg der Niederschlagsmengen im Winter sowie die Zunahme von (sommerlichem) Starkregen aufgrund der damit zusammenhängenden hohen Sickerwasserraten  zu einer vermehrten Auswaschung von Nähr- und Schadstoffen in das Grundwasser kommen.

Infolge häufigerer und längerer sommerlicher Trockenperioden, bei denen die Grundwasserstände unter die zur Zeit bekannten Niederigwasserstände sinken können, kann es zu einer stärkeren Konzentration von geogenen und anthropogenen Stoffen im Grundwasser kommen.

Im Bereich der Küste und den den Gezeiten ausgesetzten Flussmündungen ist eine fortschreitende Versalzung des Grundwassers zu erwarten, da sich die Vermischungszone zwischen Süß- und Salzwasser wegen des klimawandelbedingten Anstiegs der Tidestände vergrößern wird.

Die dargestellten Auswirkungen des Klimawandels auf die Grundwassergüte können neben ökologischen Effekten u. U. auch zur Verschlechterung der Trinkwasserqualität bzw. zu Einschränkungen bei der Verwendung von Grundwasser für die Trinkwassergewinnung führen.


Hochwasserrisikomanagement

Aufgrund der zu erwartenden klimawandelbedingten Veränderungen im Hochwasserabfluss wird es künftig zunehmend wichtiger, ein nachhaltiges Hochwasserrisikomanagement zu betreiben.

Hochwasserrisikomanagement stellt aufgrund des breiten Maßnahmenspektrums eine Querschnittsaufgabe dar, die das Zusammenwirken von staatlichen bzw. kommunaler Daseinsvorsorge und privater Eigenvorsorge erfordert. Der Fokus des raumplanerischen Handlungsbedarfs liegt dabei auf dem Hochwasser-Flächenmanagement, dessen Maßnahmen darauf gerichtet sind, die für den Hochwasserschutz erforderlichen Flächen zu sichern, das Schadenspotenzial im hochwassergefährdeten Bereichen zu reduzieren und den natürlichen Wasserrückhalt zu verbessern. In Gebieten, in denen bereits bestehende Siedlungen und Infrastrukturen geschützt werden müssen, spielt weiterhin der technische Hochwasserschutz eine wichtige Rolle. Außerdem gewinnt unter  Risikomanagementaspekten zunehmend die Hochwasservorge, bestehend aus Bau-, Risiko-, Verhaltens- und Informationsvorsorge sowie der Vorbereitung von Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz, an Bedeutung.

Daraus ergeben sich folgende Handlungsmöglichkeiten:

Hochwassermanagement

Flächenvorsorge: Dazu zählt dazu u. a. die Sicherung von Flächen für den vorbeugenden Hochwasserschutz (z. B. vorhandene und rückgewinnbare Überschwemmungs- und Retentionsflächen), die Sicherung von Flächen für den  technischen Hochwasserschutz (z. B. für Hochwasserrückhaltebecken oder Talsperren/ Stauanlagen), die Reduzierung des Schadenspotzials in hochwassergefährdeten Bereichen durch Festlegung von Nutzungsbeschränkungen bzw. Vorgaben für hochwasserangepasstet Nutzungsformen.

Der Natürliche Wasserrückhalt:  Dieser wird u. a. durch die Erhöhung des natürlichen Wasserrückhalts in Gewässern und Auen z. B. durch die Wiedergewinnung von Retentionsflächen entlang von Gewässern, der Renaturierung von Gewässerläufen, der Erhöhung der der natürlichen Wasserrückhaltung im Einzugsgebiet (Gebietsretention) verbessert. Zur Gebietsretention zählen u. a. abflussmindernde Bewirtschaftungsformen in Land- und Forstwirtschaft, die Renaturierung von Mooren und Feuchtgebieten, die reduzierte Versiegelung von Flächen und eine dezentrale Regenwasserbewirtschaftung.

Technischen Hochwasserschutz: Dazu  gehört neben dem Neubau bzw. der neudimensionierung von Deichen, Dämmen, Mauern, Sperrwerken, mobilen Hochwasserschutzsystemen und Objektschutzmaßnahmen auch Anlagen zur Hochwasserrückhaltung (Polder, Rückhaltebecken, Talsperren),die Bautechnische Vorsorge für eventuelle zukünftige Anpassungserfordernisse. (z. B. Freihaltung von Reservestreifen entlang von Deichen für eine spätere Verstärkung, Schaffung Offenhaltung der konstruktiven Voraussetzungen für eine spätere Erhöhung von Hochwasserschutzanlangen sowie die Herstellung ausreichender Hochwasserabflussquerschnitte durch entsprechende Gewässerunterhaltungs/ -ausbaumaßnahmen und die Beseitigung hydraulischer Engstellen und Abflusshindernisse.

Hochwasservorsorge

Dazu gehören die Aufgabenbereiche:

Bauvorsoge: Hochwasserangepasstes Planen, Bauen und Sanieren von Gebäuden und Infrastukturmaßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung von Hochwasserschäden z. B. durch Nutzung angepasster Bauformen, Verwendung wasserunempfindlicher Materialien, Einsatz von Schuztvorrichtungen zur Abdichtung von Fenstern, Türen und Kanalisationsanschlüssen.

Risikovorsorge: Hierbei ist die individuelle finanzielle Absicherung des Hochwasserrisikos durch Abschluss von Versicherungen gegen Hochwasserschäden und/ oder die Bildung von finanziellen Rücklagen wichtig.

Zur Vorbereitung von Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz gehören die Erstellung von Alam-, Einsatz-, und Evakuierungspläne für den Ernstfall ebenso wie die Ausarbeitung von Störfall/ -Notfallplänen für kritische Infrastrukturen ( z. B. Energieversorgung, Verkehrsstraßen, Krankenhäuser), die Bereitstellung und Organisation notwendiger Ressourcen für die Gefahrenabwehr (Einsatzkräfte, Material, Gerätschaften), die Durchführung von Katastrophenschutz-Übungen sowie die Aus- und Weiterbildung von Einsatzkräften.

Verhaltenvorsorge:  Darunter versteht man die Sensibilisierung  der Bevölkerung über Hochwasserrisiken und Vorsorgemaßnahmen, z. B. durch Veröffentlichung von Hochwassergefahren- und risikokarten durch Verteilen von Informationsbroschüren und Berichterstattung in den Medien. Von Hochwasserbetroffene können mögliche Schäden selbst veringern, in dem sie z. B. Wertgegenstände, Autos, Möbel, Geräte etc. aus der Gefahrenzone bringen bzw. in höher gelegene Bereiche verlagern. Auch der Einbau von Schuztvorrichtungen ist hier sinnvoll.

Informaitonsvorsorge: Dazu zählen die Bereitstellung aktueller Informationen und Vorhersagen zur Hochwasserlage und zu vorraussichtlichen Pegelständen duch die Hochwasservorhersage-Zentrale des NLWKN und die rechtzeitige  Warnung aller Betroffenen im Hochwasserfall (auch über neue Medien wie Mobilfunk und Internet)

Wasserressourcenmanagement

Wichtig hierbei ist eine gute Vorsorge gegenüber Niedrigwasser, durch Maßnahmen die einen Mindestabfluss zur Niedrigwassererhöhung gewährleisten. Ebenso von Bedeutung ist die Anpassung der Steuerung und Bewirtschaftung von Talsperren und Stauanlagen, die Schaffung von zusätzlichen Speicherkapazitäten durch Aus- und/ oder Neubau von Talsperren und Stau-/ Speicheranlagen sowie die Überleitung aus wassereichen Flussgebieten.
Der Abfluss von Wasser kann durch die Renaturierung von Gewässerläufen verlangsamt werden. Für den Fall einer Unterschreitung kritischer Abflusswerte/ Pegelstände sollten Prioritäten festgelegt und Beschränkungen für Wasserentnahmen beschlossen werden.
Nützlich kann ebenfalls die Einrichtung eines Vorhersage-/ Warnsystems für Niedrigwasser sein, das über voraussichtliche Pegelstände und Abflussmengen für alle bestroffenen Gewässernutzer informiert.

Die Reduzierung des Wasserverbrauchs durch Effizienzsteigerung in der Wassernutzung (z. B. effizientere Feldberegnungstechniken und angespasste Anbaukulturen in der Landwirtschaft, wassersparende Produktionsverfahren in Industrie und Gewerbe, Wassereinsparung in Privathaushalten) und wirtschaftliche Anreize  (z. B. Anhebung der Wassergebühren) sind wichtige Fakoren zur Sicherung einer nachhaltigen Trink- und Brauchwasserversorgung/ -nutzung. Gegebenenfalls sinnvoll ist der Ausgleich von Wasserentnahmen für die Brauchwasserversorgung und Feldberegnung durch alternative Quellen (z. B. Nutzung von in Speicherbecken gesammelten Wasserüberschüssen aus niederschlagsreichen Zeiten, Verwendung von Prozess- und Klarwasser) sowie die Sicherung zusätzlicher Gebiete für die Wassergewinnung  und der Auf- bzw. Ausbau von Verbundsystemen für die Wasserversorgung.

Zur Vorsorge gegenüber einer (saisonalen) Abnahme des Grundwasserangebots kann eine Erhöhung des natürlichen Wasserrücklaufs und der Grundwasserneubildung, z. B. durch Renaturierung von Mooren und Feuchtgebieten und Erhaltung durch Landschaftselemente die den Abfluss mindern sinnvoll sein. Durch die Rücknahme der Entwässerung und Förderung standortgerechter Formen der Land- und Forstwirtschaft, Reduzierung von Verdichteten bzw. Versiegelten Böden. Außerdem durch die Schaffung von Retentions- und Versickerungsbereichen in natürlichen Geländesenken.

Eine Verbesserung der Gewässerstruktur kann erreicht werden durch die Wiederherstellung der linearen Durchgängigkeit von Gewässern, die Verbesserung der Quervernetzung von Gewässern und die naturnahe Umgestaltung von Gewässern-, Böschungs- und Auenbereichen (z. B. durch Laufveränderung, Anschluss von Altarmen und Seitengewässern, Ufergestaltung, Gehölzentwicklung).  Gewässer sollten ökologisch Unterhalten werden (z. B. durch Zulassung einer eigendynamischen Gewässerentwicklung und Förderung der Vielfalt von Gewässerstrukturen und -habitaten) der Vermeidung hoher Wassertemperaturen. Dies kann u. a. durch die Anpflanzung von Ufergehölzen, durch Beschränkungen für die Kühlwassereinleitung bei Überschreitung bestimmter Temperaturgrenzwerte (Anpassung von Wärmelastplänen). Zur Vermeidung erhöhter stofflicher Belastungen sollten u. a. Einträge aus Kläranlagen oder Industrie reduziert werden. Dies kann u.a. durch Vergrößerung von Rückhalteanlagen; die Umstellung von Misch- auf Trennwassersysteme und durch eine Verschärfung von Einleitungsregeln bei Unterschreitung bestimmter Abflusswerte/ Pegelstände erfolgen. Sinnvoll sind auch die Reduzierung von Einträgen aus diffusen Quellen, z. B. durch Anlage von Gewässerrandstreifen und Schutzpflanzungen zur Verminderung von Sediment- und Stoffausträgen aus landwirtschaftlich genutzten Flächen und die Förderung umweltgerechter und klimawandelangepasster Formen der Landbewirtschaftung (u. a. Kultur- und Sortenwahl, Bodenbearbeitung, Bewässerung, Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln) und die Ausweisung von Schutzgebieten.

Zusammenwirken mit anderen Fachplanungen

Zum Erreichen der Ziele des Hochwasserrisiko- als auch des Wasserresourcenmanagements ist ein Zusammenwirken der wasserwirtschaftlichen Planung mit anderen Fachplanungen/ -politikern erforderlich. Vor allem die Land- und Forstwirschaft und der Naturschutz spielen wegen ihrer starken Einflussnahme auf Wasser und Boden besonders bei der Erhaltung bzw. Verbesserung des Wasserrückhalts in der Landschaft eine entscheidende Rolle.

Landwirtschaft

Aufgrund der Tatsache, dass Nähr- und Schadstoffeinträge in Oberflächengewässer und Grundwasser zum überwiegenden Teil aus diffusen Quellen und vor allem aus der Landwirtschaft stammen, kommt diesem Bereich eine besondere Verantwortung für einen wirksamen Gewässerschutz zu (z. B. durch Reduzierung des Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinsatzes, errosionsmindernde Bodenbearbeitung). Daneben kann die Landwirtschaft auch zum Erhalt bzw. zur Verbesserung des Wasserrückhalts in der Fläche beitragen ( z. B. durch Rücknahme der Entwässerung, Steigerung der natürlichen Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch humsaufbauende Bewirtschaftungsformen und Vermeidung von Bodenverdichtung, Erhalt bzw. Anlage von abflussmindernden Landschaftselementen). Um diese Möglichkeiten umzusetzen, können die bestehenden Instrumente zur Unterstützung umweltschonender Bewirtschaftungsformen in der Landwirtschaft weiterentwickelt werden z. B. dadurch dass die Vergabe finanzieller Mittel stärker an die Einhaltung von Kriterien geknüpft an die Einhaltung von Kriterien geknüft wird, die zielgerichtet  eine Anpassung an den Klimawandel unterstützen.

Forstwirtschaft

Wälder haben eine hohe Bedeutung für den Wasserhaushalt, da sie besonders bei standortgerechter Bewirtschaftung (d. h. bei standorttypischer Mischbeständen) zur Erhöhung der Wasserspreicherfähigkeit des Bodens und damit zur Verbesserung des Wasserrückhalts in der Fläche beitragen können. Darüber hinaus übernehmen sie wichtige Filterfunktionen für das Niederschlagswasser und tragen somit auch zum Gewässerschuz bei. Durch Neuaufforstungen und Maßnahmen des ökologischen Waldumbaus können diese Ökosystemmaßnahmen weiter verstärkt werden. Als wichtige Grundlagen dienen dabei die Grundsätze des niedersächsischen Programms zur "Langfristigen ökologischen Waldentwicklung" (LÖWE-Programm).

Naturschutz

Auch der Naturschutz kann mit seinen Planungs- bzw. Schutzinstrumenten und Förderprogrammen dazu beitragen, den Wasserrückhalt in den Gewässerauen und Einzugsgebieten zu erhöhen und Qualität von Grund- und Oberflächengewässern sowie der von ihnen abhängigen Landökosysteme  zu erhalten oder verbessern. Nützlich hiebei sind u. a. die Intergration entsprechender Maßnahmen in die Landschaftsplanung, der Außbau des Biotoverbundsystems, insbesondere die Vernetzungsfunktion von oberirdischen Gewässern (einschließlich Randstreifen, Uferzonen, und Auen) und die Ausweisung von Schutzgebieten, z.  B. zum Erhalt von naturnahen Auenbereichen und Feuchtgebiete.

Risikovorsorge in potzenziellen Überflutungsbereichen (hinter Schutzeinrichtungen)

 Da ein Versagen oder Überströmen von Schutzeinrichtungen (z. B. Deiche) infolge extremer Hochwasserereignisse und daraus resultierende Überschwemmungen nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine stärkere Berücksichtigung bestehender Risiken in vermeintlich geschützten Gebieten notwendig. Mit der raumordnerischen Ausweisung von potenziellen Überflutungsbereichen kann das Bewusstsein für diese Restrisiken gechärft und auf entsprechend angepasste und resiliente Raumnutzung sowie eine Reduzierung des Schadenspotzenzials hingewirkt werden. Als mögliche Maßnahmen kommen z. B. die Kammerung von möglichen Überflutungsbereichen durch zusätzliche Schutzlinien ( z. B. unter Einbeziehung erhöht gelegener Verkehrsinfrastrukturen), Objektschutzmaßnahmen, der Verzicht auf Bebauung besonders tief gelegener Geländebereiche oder die hochwasserangepasste Ausführung von Gebäuden und Infrastrukturen in Betracht.

Die Ausweisung potenzieller Überflutungsbereiche sollte i. d. R. durch Festlegung als Vorbehaltungsgebiet erfolgen, da in den entsprechenden Bereichen eine weitere Siedlungsentwicklung nicht generell ausgeschlossen, diese aber dem bestehenden Risiko angepasst werden soll, um einer weiteren Anhäufung hochwassergefährdeter Vermögenswerte entgegenzuwirken. Durch die Festlegung von Vorbehaltsgebieten kann erreicht werden, dass dem vorbeugenden Hochwasserschutz ein besonderes Gewicht beigemessen wird und bei Standortentscheidungen die Standorte mit der geringsten Hochwassergefahr ausgewählt werden.

In Bereichen, in denen im Katastrophenfall eine besonders hohe Gefahr für Leben und Sachgüter besteht, kommt eine Festlegung als Vorranggebiet in Betracht. Dadurch könnten Baugebiete und Bauvorhaben von vornherein ausgeschlossen bzw. hochwasserangepasste Bauweisen vorgeschrieben werden. Zudem könnten Anreize für Rückbaumaßnahmen und Standortverlegungen gegeben werden.

Erhalt bzw. Verbesserung des Bodenwasserhaushalts

Der Erhalt/ die Verbesserung des Landschafts/ und Bodenwasserhaushalts ist von großer Bedeutung, da hierdurch in erheblichen Maße der Gebietsrückhalt sowie die Grundwasserneubildung und das Grundwasserdargebot beeinflusst werden kann. Die Raumordnung kann auf eine standort- und klimwandelangepasste Art und Intensität der Flächennutzung hinwirken.

Sicherung von Flächen und Standorten für Maßnahmen zur Vorsorge gegenüber Wasserknappheit

Eine weitere Aufgabe der Raumordnung könnte zukünftig liegen, durch entsprechende Vorrang-/ Vorbehaltsgebiete bzw. -standorte geeignete Bereiche zu sichern und langfristig vorzuhalten, die z. B. für folgende Maßnahmen gegen Wasserknappheit  benötigt werden:

Lenkung stark wasserverbrauchender Nutzungen

Aufgrund der möglichen klimawandelbedingten Veränderung nutzbarere Wasserdargebote und der Belastbarkeit der Gewässerökologie ist es geboten, vorrausschauend zu prüfen, ob und wo Gewässerbenutzungen (Entnahme, Einleitungen) auch langfristig gewährleistet werden können.

Referenzen

Jan Spiekermann, Enke Franck (Hrsg.) Anpassung an den Klimawandel in der räumlichen Planung -Handlungsempfehlungen für die niedersächsiche Planungspraxis auf Landes- und Regionalebene pdf

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