Gesundheit - Trinkwasserüberwachung

Aus KLIMASCOUT für Kommunen
Version vom 8. März 2012, 12:25 Uhr von Whofstetter (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Das Trinkwasser wird entsprechend der Trinkwasserverordnung überwacht. Verantwortlich für die Qualität des Wassers sind die Versorgungsunternehmen. Die Gesundheitsämter der Landkreise und Kommunen sind zuständig für die Überwachung. Probenahme und -untersuchung  werden von den Gesundheitsämtern, von Hygieneinstituten oder Untersuchungs-
laboratorien durchgeführt. Untersucht wird Trinkwasser auf mikrobiologische (zB. Escheria coli), chemische (zB Quecksilber) und sog. Indikatorparameter (Pilz- und Bakterienkolonien)


hygienische Mängel geben sollen.  
Die  Beprobung  erfolgt  mindestens  einmal  im  Jahr,  der  Umfang  der  Untersuchungen  wird
nach Größe des Wasserversorgers und den jeweiligen Parametern gestaffelt (Castell-Exner et
al. 2001, TrinkwV 2001). Bei einer Abweichung von Grenzwerten oder Anforderungen muss
die zuständige Gesundheitsbehörde entscheiden, ob eine Gesundheitsgefährdung vorliegt und
ob die Wasserversorgung weitergeführt werden kann. Bei einer Verunreinigung des Wassers
mit  einer  Konzentration  von  Krankheitserregern,  die  eine  akute  Gesundheitsschädigung  er-
warten lassen, kann die Unterbrechung der Wasserversorgung angeordnet werden. Die Verun-
reinigung muss durch den Wasserversorger behoben werden (Castell-Exner et al. 2001).

Meine Werkzeuge
Namensräume
Varianten
Aktionen
Navigation
Werkzeuge