Gesundheit - Trinkwasserüberwachung
Das Trinkwasser wird entsprechend der Trinkwasserverordnung überwacht. Verantwortlich für die Qualität des Wassers sind die Versorgungsunternehmen. Die Gesundheitsämter der Landkreise und Kommunen sind zuständig für die Überwachung. Probenahme und -untersuchung werden von den Gesundheitsämtern, von Hygieneinstituten oder Untersuchungs-
laboratorien durchgeführt. Untersucht wird Trinkwasser auf mikrobiologische (zB. Escheria coli), chemische (zB Quecksilber) und sog. Indikatorparameter (Pilz- und Bakterienkolonien)
hygienische Mängel geben sollen.
Die Beprobung erfolgt mindestens einmal im Jahr, der Umfang der Untersuchungen wird
nach Größe des Wasserversorgers und den jeweiligen Parametern gestaffelt (Castell-Exner et
al. 2001, TrinkwV 2001). Bei einer Abweichung von Grenzwerten oder Anforderungen muss
die zuständige Gesundheitsbehörde entscheiden, ob eine Gesundheitsgefährdung vorliegt und
ob die Wasserversorgung weitergeführt werden kann. Bei einer Verunreinigung des Wassers
mit einer Konzentration von Krankheitserregern, die eine akute Gesundheitsschädigung er-
warten lassen, kann die Unterbrechung der Wasserversorgung angeordnet werden. Die Verun-
reinigung muss durch den Wasserversorger behoben werden (Castell-Exner et al. 2001).