Gesundheit - Trinkwasserüberwachung

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Das Trinkwasser wird entsprechend der Trinkwasserverordnung überwacht. Verantwortlich für die Qualität des Wassers sind die Versorgungsunternehmen. Die Gesundheitsämter der Landkreise und Kommunen sind zuständig für die Überwachung. Probenahme und -untersuchung&nbsp; werden von den Gesundheitsämtern, von Hygieneinstituten oder Untersuchungs-<br/>laboratorien durchgeführt. Untersucht wird Trinkwasser auf mikrobiologische (zB. Escheria coli), chemische (zB Quecksilber) und sog. Indikatorparameter (Pilz- und Bakterienkolonien)
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Das Trinkwasser wird entsprechend der Trinkwasserverordnung überwacht. Verantwortlich für die Qualität des Wassers sind die Versorgungsunternehmen. Die Gesundheitsämter der Landkreise und Kommunen sind zuständig für die Überwachung. Probenahme und -untersuchung&nbsp; werden von den Gesundheitsämtern, von Hygieneinstituten oder Untersuchungs-<br/>laboratorien durchgeführt. Untersucht wird Trinkwasser auf mikrobiologische (zB. Escheria coli), chemische (zB Quecksilber) und sog. Indikatorparameter (Pilz- und Bakterienkolonien).
  
<br/>hygienische Mängel geben sollen. &nbsp;<br/>Die&nbsp; Beprobung&nbsp; erfolgt&nbsp; mindestens&nbsp; einmal&nbsp; im&nbsp; Jahr,&nbsp; der&nbsp; Umfang&nbsp; der&nbsp; Untersuchungen&nbsp; wird<br/>nach Größe des Wasserversorgers und den jeweiligen Parametern gestaffelt (Castell-Exner et<br/>al. 2001, TrinkwV 2001). Bei einer Abweichung von Grenzwerten oder Anforderungen muss<br/>die zuständige Gesundheitsbehörde entscheiden, ob eine Gesundheitsgefährdung vorliegt und<br/>ob die Wasserversorgung weitergeführt werden kann. Bei einer Verunreinigung des Wassers<br/>mit&nbsp; einer&nbsp; Konzentration&nbsp; von&nbsp; Krankheitserregern,&nbsp; die&nbsp; eine&nbsp; akute&nbsp; Gesundheitsschädigung&nbsp; er-<br/>warten lassen, kann die Unterbrechung der Wasserversorgung angeordnet werden. Die Verun-<br/>reinigung muss durch den Wasserversorger behoben werden (Castell-Exner et al. 2001).
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Bei einer Überschreitung von Grenzwerten muß die zuständige Gesundheitsbehörde entscheiden, ob eine Gesundheitsgefährdung vorliegt und ggf eine Unterbrechung der Wasserversorgung anordnen.
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Auswirkungen des Klimawandels im Bereich Gesundheit [[Gesundheit_-_Auswirkungen_des_Klimawandels|hier]]

Version vom 8. März 2012, 12:47 Uhr

Das Trinkwasser wird entsprechend der Trinkwasserverordnung überwacht. Verantwortlich für die Qualität des Wassers sind die Versorgungsunternehmen. Die Gesundheitsämter der Landkreise und Kommunen sind zuständig für die Überwachung. Probenahme und -untersuchung  werden von den Gesundheitsämtern, von Hygieneinstituten oder Untersuchungs-
laboratorien durchgeführt. Untersucht wird Trinkwasser auf mikrobiologische (zB. Escheria coli), chemische (zB Quecksilber) und sog. Indikatorparameter (Pilz- und Bakterienkolonien).

Bei einer Überschreitung von Grenzwerten muß die zuständige Gesundheitsbehörde entscheiden, ob eine Gesundheitsgefährdung vorliegt und ggf eine Unterbrechung der Wasserversorgung anordnen.

Weitere Informationen:

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