Gesundheit - Trinkwasserüberwachung

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Das Trinkwasser wird entsprechend der Trinkwasserverordnung überwacht. Verantwortlich für die Qualität des Wassers sind die Versorgungsunternehmen. Die Gesundheitsämter der Landkreise und Kommunen sind zuständig für die Überwachung. Probenahme und -untersuchung  werden von den Gesundheitsämtern, von Hygieneinstituten oder Untersuchungslaboratorien durchgeführt. Untersucht wird Trinkwasser auf mikrobiologische (zB. Escheria coli), chemische (zB Quecksilber) und sog. Indikatorparameter (Pilz- und Bakterienkolonien).
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Das Trinkwasser wird entsprechend der Trinkwasserverordnung überwacht. Verantwortlich für die Qualität des Wassers sind die Versorgungsunternehmen. Die Gesundheitsämter der Landkreise und Kommunen sind zuständig für die Überwachung. Probenahme und -untersuchung  werden von den Gesundheitsämtern, von Hygieneinstituten oder Untersuchungslaboratorien durchgeführt. Untersucht wird Trinkwasser auf mikrobiologische (z.B. Escheria coli), chemische (z.B. Quecksilber) und sog. Indikatorparameter (Pilz- und Bakterienkolonien).
  
 
Bei einer Überschreitung von Grenzwerten muss die zuständige Gesundheitsbehörde entscheiden, ob eine Gesundheitsgefährdung vorliegt und gegebenenfalls eine Unterbrechung der Wasserversorgung anordnen.
 
Bei einer Überschreitung von Grenzwerten muss die zuständige Gesundheitsbehörde entscheiden, ob eine Gesundheitsgefährdung vorliegt und gegebenenfalls eine Unterbrechung der Wasserversorgung anordnen.

Aktuelle Version vom 27. September 2012, 15:00 Uhr

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Das Trinkwasser wird entsprechend der Trinkwasserverordnung überwacht. Verantwortlich für die Qualität des Wassers sind die Versorgungsunternehmen. Die Gesundheitsämter der Landkreise und Kommunen sind zuständig für die Überwachung. Probenahme und -untersuchung  werden von den Gesundheitsämtern, von Hygieneinstituten oder Untersuchungslaboratorien durchgeführt. Untersucht wird Trinkwasser auf mikrobiologische (z.B. Escheria coli), chemische (z.B. Quecksilber) und sog. Indikatorparameter (Pilz- und Bakterienkolonien).

Bei einer Überschreitung von Grenzwerten muss die zuständige Gesundheitsbehörde entscheiden, ob eine Gesundheitsgefährdung vorliegt und gegebenenfalls eine Unterbrechung der Wasserversorgung anordnen.

Weitere Informationen:

Auswirkungen des Klimawandels im Bereich Gesundheit hier

Referenzen

Sperk, C.; Mücke, H.-G. (2009): Klimawandel und Gesundheit, Informations- und Überwachungssysteme in Deutschland, Ergebnisse der internetbasierten Studie zu
Anpassungsmaßnahmen an gesundheitliche Auswirkungen des Klimawandels in Deutschland,  UMWELT & GESUNDHEIT,  Umweltbundesamt

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