Gesundheit - Trinkwasserüberwachung

Aus KLIMASCOUT für Kommunen
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Das Trinkwasser wird entsprechend der Trinkwasserverordnung überwacht. Verantwortlich für die Qualität des Wassers sind die Versorgungsunternehmen. Die Gesundheitsämter der Landkreise und Kommunen sind zuständig für die Überwachung. Probenahme und -untersuchung&nbsp; werden von den Gesundheitsämtern, von Hygieneinstituten oder Untersuchungs-<br/>laboratorien durchgeführt. Untersucht wird Trinkwasser auf mikrobiologische (zB. Escheria coli), chemische (zB Quecksilber) und sog. Indikatorparameter (Pilz- und Bakterienkolonien).
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Das Trinkwasser wird entsprechend der Trinkwasserverordnung überwacht. Verantwortlich für die Qualität des Wassers sind die Versorgungsunternehmen. Die Gesundheitsämter der Landkreise und Kommunen sind zuständig für die Überwachung. Probenahme und -untersuchung&nbsp; werden von den Gesundheitsämtern, von Hygieneinstituten oder Untersuchungslaboratorien durchgeführt. Untersucht wird Trinkwasser auf mikrobiologische (zB. Escheria coli), chemische (zB Quecksilber) und sog. Indikatorparameter (Pilz- und Bakterienkolonien).
  
Bei einer Überschreitung von Grenzwerten muss die zuständige Gesundheitsbehörde entscheiden, ob eine Gesundheitsgefährdung vorliegt und ggf eine Unterbrechung der Wasserversorgung anordnen.
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Bei einer Überschreitung von Grenzwerten muss die zuständige Gesundheitsbehörde entscheiden, ob eine Gesundheitsgefährdung vorliegt und gegebenenfalls eine Unterbrechung der Wasserversorgung anordnen.
  
 
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Version vom 2. August 2012, 07:59 Uhr

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Das Trinkwasser wird entsprechend der Trinkwasserverordnung überwacht. Verantwortlich für die Qualität des Wassers sind die Versorgungsunternehmen. Die Gesundheitsämter der Landkreise und Kommunen sind zuständig für die Überwachung. Probenahme und -untersuchung  werden von den Gesundheitsämtern, von Hygieneinstituten oder Untersuchungslaboratorien durchgeführt. Untersucht wird Trinkwasser auf mikrobiologische (zB. Escheria coli), chemische (zB Quecksilber) und sog. Indikatorparameter (Pilz- und Bakterienkolonien).

Bei einer Überschreitung von Grenzwerten muss die zuständige Gesundheitsbehörde entscheiden, ob eine Gesundheitsgefährdung vorliegt und gegebenenfalls eine Unterbrechung der Wasserversorgung anordnen.

Weitere Informationen:

Auswirkungen des Klimawandels im Bereich Gesundheit hier

Referenzen

Sperk, C.; Mücke, H.-G. (2009): Klimawandel und Gesundheit, Informations- und Überwachungssysteme in Deutschland, Ergebnisse der internetbasierten Studie zu
Anpassungsmaßnahmen an gesundheitliche Auswirkungen des Klimawandels in Deutschland,  UMWELT & GESUNDHEIT,  Umweltbundesamt

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