Gesundheit - Eichenprozessionsspinner

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In den letzten Jahren ist der Nachtfalter zunehmend stärker aufgetreten, und dies sowohl hinsichtlich der Populationsdichte als auch der Verbreitung. Nach milden Wintern und heißen, trockenen Sommern ist auch in Zukunft eine noch größere Verbreitung zu erwarten. Von den Brennhaaren der Raupen des Eichenprozessionsspinners (EPS)  gehen gesundheitliche Gefahren aus, da sie bei Kontakt mit der Haut oder durch Einatmen allergische Reaktionen hervorrufen.

Auf der Haut können Flecken oder Quaddeln auftreten, die Insektenstichen ähneln, die so genannte Raupendermatidis. Die Brennhaare reizen bei manchen Menschen auch die Schleimhäute der Atemwege und können Husten, Bronchitis oder Astma auslösen. Außerdem kann es zu Reizungen der Augen kommen, in Form von Rötungen, Juckreiz und einer Bindehautentzündung. In äußerst seltenen Fällen können die Brennhaare eine Kreislaufreaktion verursachen.

Der Falter hat sich inzwischen lokal bzw. regional zu einem Problem entwickelt. Da er freistehende bzw. gut besonnte Bäume bevorzugt, ist er nicht nur ein Gesundheitsrisiko für Waldarbeiter oder Wanderer, sondern auch für Mitarbeiter der kommunalen Grünflächenämter und die Allgemeinbevölkerung. Die Erholungsnutzung von Wäldern für den Menschen kann dadurch mit zunehmendem Klimawandel eingeschränkt werden.

Ähnliches gilt auch für den Kiefernprozessionsspinner.

Inhaltsverzeichnis

Biologie

Lebenszyklus des EPS und Gefaehrdung durch Brennhaare im Jahresverlauf Grafik EPS Zyklus vom Julius Kuehn Institut.jpg

Der adulte Falter verfügt über eine Flügelspannweite von bis zu 30 mm und hat eine unscheinbar graue Färbung.  Der Paarungsflug erfolgt von Juli bis Anfang September. Anschließend findet die Eiablage in den Oberkronen von Eichen statt. Im darauffolgenden Frühling, zur Zeit des Laubaustriebs, schlüpfen die Raupen, die bis zur Verpuppung im Juni / Juli 6 Larvenstadien durchlaufen und eine Größe von bis zu 5 cm erreichen. Spätere Larvenstadien legen die charakteristischen, bis zu 1 m langen Gespinstnester an den Bäumen an.

Ab dem 3. Larvenstadium werden die giftigen Brennhaare ausgebildet, die noch über Monate hinweg ihre toxische Wirkung behalten und u. a. in den verlassenen Raupennestern zurückbleiben. Ihre allergenen Effekte beruhen auf dem enthaltenen Nesselgift Thametopoein.

Details sind beschrieben bei Wikipedia hier






Verbreitung

Verbreitung EPS 2013 jki.jpg
Der Eichenprozessionsspinner besiedelt verschiedene Eichenarten und ist in den warm-trockenen Regionen Mitteleuropas sowohl im Flach- als auch im Hügelland heimisch. In Deutschland ist er vorzugsweise in Weinbaugebieten anzutreffen. Vereinzelt kommt der EPS auch in etwas nördlicheren Gefilden lokal vor, wie zum Beispiel in Brandenburg.

Vor einiger Zeit waren die Bestände des Eichenprozessionsspinners stark zurückgegangen, und es bestand die Empfehlung, ihn in die Bundesartenschutzverordnung aufzunemen. Seit den 90er Jahren ist in Deutschland allerdings wieder ein verstärktes Auftreten zu beobachten. Ein starker Anstieg der Populationsdichte erfolgte nach dem Hitzesommer 2003.


Da laue Winter und heiße trockene Sommer generell die Populationszunahme des Eichenprozessionsspinners begünstigen, wird seine vermehrte Ausbreitung mit dem fortschreitenden Klimawandel in Verbindung gebracht.

Bekämpfung

Die biologische oder chemische Bekämpfung erfolgt bevor die Raupen Haare ausbilden - i. d. R. von Ende April bis Anfang Mai.  Diese Bekämpfung wird jedoch nicht nur den Schädling, sondern auch andere Lebewesen unbeabsichtigt töten. Es sollte laut Umweltbundesamt zunächst geprüft werden, wo und ob der Befall hingenommen werden kann. Von Menschen wenig genutzte Gebiete können vorrübergehend abgesperrt oder mit Warnschildern versehen werden um Spaziergänger oder Waldarbeiter zu schützen. Sind nur einzelne Bäume befallen z. B. an Kindertagesstätten oder Schwimmbädern, können die Eichenprozessionsspinner durch professionelle Schädlingsbekämpfer gezielt abgesaugt werden. Erst wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, sollte eine chemische oder bíologische Bekämpfung stattfinden. Dabei müssen die vorgeschriebenen Abstände zu den Gewässern beachtet werden. Eine Anwendung in Naturschutzgebieten ist verboten.

Befalllen Eichenprozessionsspinner Bäume in der Nähe von Siedlungen oder an öffentlichen, stark frequentierten Orten, lässt sich der Kontakt zwischen Menschen und dem Schmetterling kaum vermeiden. An diesen Orten kann ein Eingreifen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Eichenprozesssionsspinner notwendig sein. Eine chemische oder biologische Bekämpfung in Eichenwäldern darf hingegen nur dann vorgenommen werden, wenn durch den Kahlfraß der Raupen ein Absterben ganzer Waldbestände droht. Ob dies wirklich eintritt, ist jedoch umstritten, denn Eichen können nach Kahlfraß neu austreiben.

Das Umweltbundesamt empfiehlt, vor dem Einsatz von chemischen oder biologischen Bekämpfungsmittteln abzuwägen, inwieweit der Eichenprozessionsspinner durch andere Maßnahmen zurückgedrängt werden kann.  Generell gilt: Eine Bekämpfungsmaßname zum Schutz des Baumbestandes fällt unter das Pflanzenschutzrecht, womit die festgegegten Anwendungsbestimmungen des verwendeten Pflanzenschutzmittels gelten. Eine Bekämpfung zum Schutz der menschlichen Gesundheit fällt unter das Biozidrecht und die hierfür festgelegten Anwendungsbestimmungen.

Aus Umweltschutzsicht sollte bei einer chemischen oder biologischen Bekämpfung grundsätzlich auf Mittel zurückgegriffen werden, die möglichst spezifisch auf die zu bekämpfende Art einwirken. Vorzuziehen  ist eine biologische Bekämpfung auf Basis von Bacillus thuringensis, da sie beschränkt auf Schmetterlingsarten wirkt. Ein negativer Einfluss auf andere Insektenarten kann damit so gering wie möglich gehalten werden. Um Belastungen der Umwelt zu mindern, sollten die Bekämpfungsmaßnahmen während windstiller und nierschlagsfreier Wetterlagen durchgeführt werden. Dadurch können sich die verwendeten Mittel nur in geringem Maße auf angrenzenden Flächen ausbreiten. Außerdem sind bei der Anwendung der jeweiligen Produkte räumliche und zeitliche Einschränkungen zum weiteren Schutz anderer Insekten erforderlich.

Bekämpfungen sollten stets nur situativ und lokal erfolgen. Chemische oder biologische Bekämpfungsmaßnahmen in Wald- und Naturschutzgebieten, weit von Siedlungen entfernt,  sind zwecks Gesundheitsschutz nach Ansicht des Umweltbundesamtes nicht vertretbar.












Mögliche Anpassungsmaßnahmen

Materialien für Kommunen

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Faltblätter stehen für den Selbstausdruck kostenfrei als Download zur verfügung, bzw. können gegen Rückporto im Sekretariat der Pressestelle des Julius Kühn-Instituts angefordert werden. Auskunft erteilt Frau Scharf unter pressestelle(at)jki.bund.de oder der Telefonnummer 0531-2993205
Das Grünflächenamt der Stadt Frankfurt am Main hat in Kooperation mit dem Umweltamt, dem Stadtgesundheitsamt und der Branddirektion Frankfurt dieses Informationsfaltblatt herausgegeben. Fotos: FVA Baden-Württemberg, Firma Kleinlogel/ Darmstadt.



Einrichtungen und Links zu Überwachung und Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners

Monitoring im Gesundheitsbereich

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