Gestaltungsmöglichkeiten für Kommunen

Aus KLIMASCOUT für Kommunen
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Den Herausforderungen des Klimawandels wie starke Niederschläge, Dürreperioden und Stürme zu begegnen ist eine Querschnittsaufgabe, bei der eine enge Kooperation von Bund, Ländern und Kommunen erforderlich ist.

Inhaltsverzeichnis

Gestaltungsmöglichkeiten

Gestaltungsmöglichkeiten zur Vorsorge haben Kommunen in verschiedenen Handlungsfeldern, die in der Deutsche Anpassungsstrategie und daran orientiert auch im KlimaScout aufgeführt werden. Ihre Relevanz für die einzelne Kommune richtet sich nach deren geographischen und klimatischen Bedingungen. Handlungsfelder können z.B. die Freiraumplanung mit Erhalt und Schaffung von innerstädtischen Grünflächen oder geeignete Architektur sein, um Überhitzung von Gebieten zu vermeiden. Die Siedlungswasserwirtschaft mit Maßnahmen zur Versickerung oder eine entsprechend angepasste Bauweise sind Möglichkeiten zum Hochwasserschutz und zur Bewältigung von Hochwasserereignissen.

 

Die kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten in Bezug auf Anpassung an den Klimawandel sind dabeiabhängig von der jeweiligen Rolle der Kommune als regelsetzende, beratende vorbildhaft wirkende Institution. Die BBSR-Online-Publikation Nr. 22/2009 Ursachen und Folgen des Klimawandels durch urbane Konzepte begegnen gibt dazu den folgenden Überblick (ausführliche Darstellung in BBSR-Publikation 22/2009 S.19ff.: http://www.bbsr.bund.de/nn_23582/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/BBSROnline/2009/ON222009.html):

 

Ansätze für die klimaangepasste Entwicklung von Kommunen

Zur klimaangepassten Entwicklung von Kommunen sind die folgenden Instrumente geeignet (in Anlehnung an Fleischhauer):

  1. Gesetzliche Grundlagen im Raumordnungs- und Baurecht
  2. Weitere Instrumente
  3. Landkreisangehörige Städte und Gemeinden
  4. Formulierung von Leitbildern
  5. Einbindung in eine ganzheitliche Strategie
  6. Förderprogramme
  7. Beteiligungs- und Kommunikationsstrategie


1. Gesetzliche Grundlagen im Raumordnungs- und Baurecht

Für die Stadtplanung stellt das Baugesetzbuch den Kommunen Instrumente zur Anpassung zur Verfügung. Folgende Auflistung baut in der Hauptsache auf Regionalverband Frankfurt Rhein Main, Kommunen im Klimawandel (2011) auf:

Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung §5 Abs.2, Bebauungsplan §9 BauGB Abs.1)

Klimaschutznovelle 2011: „Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes“ (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil1 Nr.39, 29. Juli 2011 S.1509) §1a Satz 5; §171a Satz3 (6)

Novellierung BauGB 2011:

Erstmals ausdrücklich erwähnt wird im Baugesetzbuch die Anpassung an den Klimawandel: „Den Erfordernissen des Klimaschutzes soll sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden“ (§ 1a Absatz 5 Satz 1 BauGB). Dieser Grundsatz muss in die planerische Abwägung mit einbezogen werden (s. Publicus S.26).

Einen Überblick über die wesentlichen Neuregelungen BauGB 2011 gibt die Fachkommission Städtebau (Fachkommission Städtebau S.2f.): http://www.mbv.nrw.de/Service/Downloads/Bauverwaltung/Muster_Einfuehrungserlass/Muster-Einfuehrungserlass_BauGB_2011.pdf

„− § 1 Absatz 5 und § 1a Absatz 5 (Ziele und Grundsätze der Bauleitplanung; Klimaschutzklausel): Klimaschutz und Klimaanpassung sind zu Planungsleitsätzen erklärt worden.

− § 5 Absatz 2 Nummer 2 (so genannter Darstellungskatalog): Es ist eine ausdrückliche Darstellungsmöglichkeit für die Ausstattung des Gemeindegebiets mit Anlagen, Einrichtungen und Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung geschaffen worden.

− Besonderes Städtebaurecht: Aufnahme der Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung.
2. Änderungen im Allgemeinen Städtebaurecht
2.1 Klimaschutz und Klimaanpassung als Planungsleitsatz (§ 1 Absatz 5 Satz 2);

Klimaschutzklausel (§ 1a Absatz 5)
In § 1 Absatz 5 Satz 2 sind nunmehr auch der Klimaschutz und die Klimaanpassung ausdrücklich als Aufgabe der Bauleitplanung benannt. Ergänzend ist eine Klimaschutzklausel im neuen § 1a Absatz 5 aufgenommen worden, die dem § 2 Absatz 2 Nummer 6 des Raumordnungsgesetzes nachgebildet ist.

Beide Regelungen betonen die gewachsene Bedeutung des Klimaschutzes und der Klimaanpassung und werten sie im Ergebnis qualitativ auf. Sie erhalten jedoch keinen Vorrang vor anderen Belangen; ein Optimierungsgebot oder ein von der jeweiligen örtlichen Situation unabhängiges Handlungsgebot bestehen nicht. Sie sind vielmehr in der Abwägung zu berücksichtigen (§ 1a Absatz 5 Satz 2).

Mit beiden Regelungen wird herausgestellt, dass zu den Aufgaben der Bauleitplanung auch der allgemeine Klimaschutz gehört. Der städtebauliche und damit bodenrechtliche Bezug bleibt durch die Einbindung in die Bauleitplanung erhalten. Andererseits kann einer Bauleitplanung, die Klimaschutz und Klimaanpassung aufgreift, grundsätzlich nicht entgegengehalten werden, dass sie nicht durch städtebauliche Gründe veranlasst sei. Erstmals ausdrücklich erwähnt wird im Baugesetzbuch die Klimaanpassung, d.h. die Anpassung an den Klimawandel.“

 

Städtebauliche Verträge (§11 BauGB)

Mit diesem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen Gemeinde und Privaten werden städtebauliche Aufgaben, also auch Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, vorbereitet und bei Bedarf auch mit über die Festsetzungen des Bebauungsplanes hinausgehenden Regelungen gesichert (s. Niedersächsische Initiative für Klimaschutz in der Siedlungsentwicklung http://www.nikis-niedersachsen.de/index.php?id=21).

 

Stadterneuerung/städtebauliche Sanierung (§§136ff BauGB)

Entwurf zur BauGB Novelle Teil 2: §136ff BauGB regelt u.a., welche Kriterien bei der Beurteilung eines städtebaulichen Missstandes (physisch und funktional)„insbesondere“ zu berücksichtigen sind. Hierzu sollen laut Entwurf auch die Erfordernisse einer klimagerechten Stadtentwicklung gehören: „die energetische Beschaffenheit, die Gesamtenergieeffizienz der vorhandenen Bebauung und der Versorgungseinrichtungen des Gebietes unter Berücksichtigung der allgemeinen Anforderungen an den Klimaschutz und die Klimaanpassung“ (BauGB-Nov. T. 2, Entwurf) (s. Büro für Kommunal- und Regionalplanung Folie 21; Deutscher Anwaltverein S.3).

 

Stadtumbau (§§ 171 a – 171 d BauGB)

„Der Stadtumbau wird als zentrales Instrument zum Umbau der vorhandenen Siedlungsgebiete umgestaltet: Klimaschutz und Anpassung treten neben die bisherigen Ziele der Anpassung an die demographische Entwicklung und die wirtschaftlichen Strukturumbrüche“ (s. http://www.innovative-stadt.de/index.php?module=010700&event=171&catalog_id=1).

Im Bestand sind Kommunen auf die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer bzw. Bewohner angewiesen. Konsensuale, d.h. einvernehmliche Verfahrensweisen sind zur Umsetzung geeignet (s. Fleischhauer).

 

Private Investitionen der Stadtentwicklung (§171f BauGB)

Entsprechend §171f BauGB können in der privat mitverantwortlichen Stadtentwicklung Gebiete festgelegt werden, in denen in privater Verantwortung standortbezogene Maßnahmen durchgeführt werden. Grundlage ist ein Konzept der Stärkung und Entwicklung von Bereichen, die für die städtebauliche Entwicklung bedeutsam sind wie Innenstädte oder Wohnquartiere (s. http://www.stadtumbau-im-konsens.de/instrumente5.cfm).

 

Städtebauliche Pflanz-, Rückbau- und Entsiegelungsgebote (§178 BauGB)

Mit der Anwendung des Pflanzgebotes nach §178 BauGB können Eigentümer verpflichtet werden, ihr Grundstück entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans zu bepflanzen (s. Sustainability Center Bremen S.39).

Bei Neuplanungen kommen in erster Linie planerische und bauordnungsrechtliche Festsetzungen zur Begrenzung des Versiegelungsgrades in Frage.

Für den Bestand kann das Rückbau- und Entsiegelungsgebots nach § 179 BauGB angewendet werden (s. Sustainability Center Bremen S.41). Nach §179 BauGB (Rückbau- und Entsiegelungsgebot) besteht die „Möglichkeit der Verpflichtung, eine bauliche Anlage bzw. versiegelte Fläche zu beseitigen, wenn diese den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht mehr entsprechen und ihnen nicht angepasst werden können“ (s. Sustainability Center Bremen S.44).

Weitere Informationen zu gesetzlichen Grundlagen:
Regionalverband Frankfurt Rhein Main S.44ff.: http://moro-klamis.de/downloads/LeitfadenKlima.pdf

Sustainability Center Bremen: Klimaanpassung in Planungsverfahren: http://www.klimazwei.de/LinkClick.aspx?fileticket=Vz2iQ1bB6gQ%3D&tabid=144&language=de-DE

 

2. Weitere Instrumente und Gestaltungsmöglichkeiten


 

 

Referenzen

[1] Akademie für Raumforschung und Landesplanung (ARL) (2010): Regionalplanung und Klimaanpassung in Niedersachsen: http://shop.arl-net.de/media/direct/pdf/e-paper_der_arl_nr9.pdf (abgerufen 12.6.2012)

[2] Büro für Kommunal- und Regionalplanung (BKR) Aachen: BauGB – Novelle 2011. Neues Steuerungsinstrument für den Klimaschutz? Präsentation: http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/energie_klimaschutz/konzepte_veranstaltungen/tagung_staedteregion/pdfs/vortrag_Hinzem.pdf (abgerufen 12.6.2012)

[3] Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) (2009): Online-Publikation, Nr. 25: Klimawandelgerechte Stadtentwicklung. Planungspraxis.

[4] Bundesinstitut für Bau-, Stadt-und Raumforschung (BBSR) (2010): Transnationale Perspektiven für Klimaschutz und Klimaanpassung. Wie Kommunen und Regionen INTERREG IV B nutzen können.

[5] Bundesinstitut für Bau-, Stadt-und Raumforschung (BBSR) (2011): Klimawandelgerechte Stadtentwicklung. Ursachen und Folgen des Klimawandels durch urbane Konzepte begegnen: http://www.bbsr.bund.de/nn_187756/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/BMVBS/Forschungen/2011/Heft149.html (abgerufen 12.6.2012)

[6] Deutscher Anwaltverein (2011): Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Verwaltungsrecht zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der klimagerechten Stadtentwicklung in den Gemeinden.: http://anwaltverein.de/downloads/Stellungnahmen-11/DAV-SN-30-11.pdf (abgerufen 12.6.2012)

[7] Deutscher Städtetag (2011): Klimagerechte und energieeffiziente Stadtentwicklung. Positionspapier der Fachkommission „Stadtentwicklungsplanung“ des Deutschen Städtetages.

[8] Fachkommission Städtebau (2011): Muster-Einführungserlass zum Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden (BauGBÄndG 2011 – Mustererlass). Beschlossen durch die Fachkommission Städtebau am 16. Dezember 2011: http://www.mbv.nrw.de/Service/Downloads/Bauverwaltung/Muster_Einfuehrungserlass/Muster-Einfuehrungserlass_BauGB_2011.pdf (abgerufen 12.6.2012)

[9] Fleischhauer, Dr. Mark (2011): Governance-Instrumente für Klimaschutz und Klimaanpassung. Präsentation: http://www.raumplanung.tu-dortmund.de/irpud/fileadmin/irpud/content/documents/Fleischhauer_4DoWoPoKoll2011.pdf

[10] Greiving, Prof. Stefan (2009): Klimawandelgerechte Stadtentwicklung – Ursachen und Folgen des Klimawandels durch urbane Konzepte begegnen. Präsentation: http://www.wifa.uni-leipzig.de/fileadmin/user_upload/isb-tm/medien/veranstaltungen/2009-bauseminar/3-Klimawandelgerechte_Stadtentwicklung-Ursachen_Folgen_Klimawandels_begegnen-Prof_Greiving.pdf (abgerufen 12.6.2012)

[11] Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein (2011): Klimaschutz und Anpassung in der integrierten Stadtentwicklung: http://www.wupperinst.org/uploads/tx_wiprojekt/Arbeitshilfe_Stadtentwicklung.pdf (abgerufen 12.6.2012)

[12] Leibniz-Institut für Regionalentwicklung und Strukturplanung (2010): Anpassung an den Klimawandel – Potenziale und Grenzen regionaler Anpassungsstrategien: http://www.irs-net.de/download/aktuelles/Statement-Sondershaus.pdf (abgerufen 12.6.2012)

[13] Ministerium der Finanzen (2012): Hinweise zum Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden (BauGBÄndG 2011): http://www.fm.rlp.de/fileadmin/fm/downloads/bauen/baurecht_bautechnik/bauvorschriften/Einf%C3%BChrungserlass%20BauGB%202011_RLP.pdf (abgerufen 12.6.2012)

[14] Niedersächsische Initiative für Klimaschutz in der Siedlungsentwicklung: http://www.nikis-niedersachsen.de/index.php?id=21 (abgerufen 12.6.2012)

[15] Publicus – Der Online-Spiegel für das Öffentliche Recht (2011): Rückenwind für die Windenergie. Energiewende: Repowering planungsrechtlich abgesichert: http://www.publicus-boorberg.de/sixcms/media.php/boorberg01.a.1282.de/boorberg01.c.149724.de (abgerufen 12.6.2012)

[16] Regionalverband Frankfurt Rhein Main (2011): Kommunen im Klimawandel – Wege zur Anpassung: http://www.region-frankfurt.de/media/custom/2005_49_1.PDF?1301571012 (abgerufen 12.6.2012)

[17] Rottmann, Dr. Manuela (2009): Regionale Anpassung aus Sicht der Kommunen. Klimawandel – eine neue Herausforderung für die Kommunen: http://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/738/regionaleanpassung_rottmann_230709.pdf (abgerufen 12.6.2012)

[18] Sustainability Center Bremen: Klimaanpassung in Planungsverfahren. Leitfaden für die Stadt- und Regionalplanung in Planungsverfahren: http://www.klimazwei.de/LinkClick.aspx?fileticket=Vz2iQ1bB6gQ%3D&tabid=144&language=de-DE (abgerufen 12.6.2012)

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