Frankfurt a. M. - Anpassungsstrategie - Verkehr und Mobilität

Aus KLIMASCOUT für Kommunen
Version vom 28. Juli 2016, 12:46 Uhr von Schäfer (Diskussion | Beiträge)
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Perspektive

Die zunehmende Wärmebelastung könnte dazu führen, dass die Stadt als Wohnort an Beliebtheit verliert und sich der Trend in Richtung ländliches Umfeld umkehrt. Dies könnte zu einer Erhöhung des Staßenverkehrs durch Pendler führen.

Die steigende Wärmebelastung kann auch dazu führen, dass besonders im Freizeit- Erholungsverkehr verstärkt Ziele im Umland (z. B, in den höheren Lagen des Taunus) angesteuert werden. Ebendso kann damit gerechnet werden, dass sich in Hitzewellen die Fahrgastzahlen des ÖPNV in die Tagesrandlagen verlagern.

Bei hohen Temperaturen können sich Verkehrsmittel und Verkehrsanlagen stark aufheizen, so dass das Wohlbefinden der Verkehrsteilnehmer bzw. die Benutzbarkeit beeinträchtigt werden kann.

Befestigte Verkehrsflächen verstärken die Aufheizung insbesondere bebaute Siedlungsbereiche in sommerlichen Hitzeperioden.

Starke Hitzewellen können Schäden an Verkehrsflächen und Gleisanlagen und somit Nutzungseinschränkungen verursachen.

Starkregenereignisse können die Standfestigkeit von Verkehrsanlagen, besonders von Ingenieurbauwerken, gefährden und die Nutzung beeinträchtigen.

Häufigere Niederschläge im Winter beeinträchtigen den Fußgänger- und Radverkehr.

Stürme können ebenfalls die Standfestigkeit von Verkehrseinrichtungen, insbesondere bei großen Verkehrsschildern, Überdachungen, Beleuchtungs- und Signalmasten gefährden. Besonders gefährdet sind in diesem Zusammenhang temporäre und provisorische Anlagen (z. B. bei Baustellen) Sie können zudem die Nutzung von Verkehrsanlagen beeinträchtigen bzw. bei Windbruch den Betrieb von Verkehrsanlagen längerfristig unterbrechen.


Ziele und Maßnahmen zur Anpassung

Ziel der Anpassungsstrategie im Bereich Mobilität und Verkehr ist es, die bereits bestehenden Ziele einer Förderung des Fuß- und Radverkehrs sowie des ÖPNV zu unterstützen bzw. gegenläufige Auswirkungen des  Klimawandels zu mindern. Darüber hinaus gilt es, die durch den Klimawandel bedingten Schäden von der Verkehrsinfrastruktur abzuwenden.

Ob sich durch Hitzewellen der Freitzeitverkehr temporär ähnlich verhält, wie z. B. aktuell bei guten Wintersportverhältnissen im Taunus, ist eher zweifelhaft. Gegebenenfalls kann aber durch entsprechende Sonderlinien oder Verstärkungen bestehender Verbindungen darauf reagiert werden. Eine Verlagerung der Hauptverkehrszeiten ist bei den individuellen Verkerhsmitteln weitgehend unkritisch. Lichtsignalsteuerungen sind zunehmend verkehrsabhängig und damit diesbezüglich selbstregelnd. Kritischer ist die Situation im Öffentlichen Personennahverker, da zwar Fahrplananpassungen grundsätzlich machbar sind, die temporätre Aktivierung bzw. Deaktivierung zu Beginn bzw. am Ende von Hitzewellen aber nur schwer umsetzbar erscheint.

Die bereits weit fortgeschrittene Klimatisierung öffentlicher Verkehrsmittel sollte fortgesetzt werden,  um deren Benutzbarkeit bei Hitzewellen sicher zu stellen. Das der Betrieb von Klimaanlagen grundsätzlich im Wiederspruch zu den Zielen des Klimaschutzes (Energieverbrauch, Abwärme) steht, sind aber auch Sonnenschutzmaßnahmen (Wärmeschutz) und die Beschattung von Wartepositionen (Betriebshöfe, Endstationen) vorzusehen. Um die Aufheizung von Straßenräumen zu begrenzen, kann die Beschattung durch Bäume und/ oder baulichen Sonnenschutz verstärkt werden. Für unterirdische Verkehrsanlagen, die sich nur sehr langsam aufheizen und auch wieder abkühlen, ist ggf. zu prüfen, ob zukünftig mehr auf die Klimatisierung/ Durchlüftung geachtet werden muss.

Über die Gesamtverkehrsleitzentrale werden schon heute zusätzliche Informationen und Empfehlungen an die Öffentlichkeit gegeben.

Bei Aspaltbelägen kann z. B. durch entsprechende Zuschläge die Rückstrahlung erhöht und damit die Aufheizung vermindert werden. Dabei ist zu prüfen, ob das Ziel hellerer Oberflächen mit anderen Anforderungen an den Belag z. B. der Lärmminderung, Verkehrssicherheit, kompatibel ist.

Die Bauweise der Verkehrsanlagen und -einrichtungen sind in der Regel durch technische Normen standardisiert. Eine Anpassung dieser Standards an den Klimawandel ist zu erwarten. Generell ist bei der Anpassung von technischen Normen zu beachten, dass sie oftmals nur für neue Anlagen gelten. Die Lebensdauer zahlreicher Anlagen der Verkehrsinfrastruktur, die bereits heute in Betrieb sind, reicht deutlich in die Zeiträume hinein, für die bereits eindeutig erkennbare Auswirkungen des Klimawandels zu erwarten sind.

Bei Verkehrsanlagen, deren Standfestigkeit oder Funktionsfähigkeit durch Starkregenereignisse bzw. daraus resultierende Überschwemmungen gefährdet sein können, müssen die Bauweisen, insbesondere die Entwässerung so angepasst werden, das die bestehenden Bauwerks- und Anlagensicherheiten erhalten bleiben.

Da die heute bestehende Entwässerungsqualität wahrscheinlich nicht überall erhalten werden kann, sind Prioritäten zu setzen. Die heutige Entwässerungsqualität muss vor allem für die Verkehrsanlagen des schienengebundenen öffentlichen Nahrverkehrs und einen strategisch wichtigen Teil des Straßennetzes (z. B. Hauptrettungswege) aufrechterhalten werden.

Von besonderer Bedeutung sind dabei die unterirdischen bzw. tief gelegenen Verkehrsanlagen. Beispielsweise sind die Pumpen in Unterführungen zu überprüfen und ggf. nachzurüsten.

Im nachgeordneten Straßen- und Wegenetz können verübergehende Sperrungen bei Überschwemmungen evtl. nicht vermieden werden. Für kritische Netzabschnitte können neben Einsatzplänen auch begleitende Verkehrsmanagementstrategien vorbereitet werden. Bei der Planung von Straßen ist darauf zu achten, dass Straßen grundsätzlich auch als Rückhalteraum bei Starkregenereignissen oder Hochwasser dienen. Dies ist mit dem Ziel der Barrierefreiheit abzustimmen. So ist z. B. zu prüfen, ob zumindest wichtige Querungsstellen so angehoben werden können, dass sie über dem Rückstauniveau liegen.

Durch Überdachungen von Wartebereichen und von Fahrradabstellmöglichkeiten, können die Auswirkungen von Niederschlägen auf die Auswahl der Verkehrsmittelart minimiert werden.

Die Berücksichtigung von Windlasten erfolgt auf Grund technischer Normen. Es ist zu erwarten, dass diese Normen angepasst werden. Gegebenenfalls kann schon heute auf höhere Standards zurückgegriffen werden.

Um die Beeinträchtigung von stärkeren und häufigeren Starkwindereignissen zu verringern, kann der stärkere Einsatz von Windschutzeinrichtungen sinnvoll sein, z. B. an Haltestellen oder durch Windschutzhecken an höhergelegenen Wegeabschnitten.

Für die durch Windbruch gefährdeten Netzabschnitte können Notfallpläne vorbereitet werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit die Windbruchgefahr minimiert werden kann.

Referenzen

Stadt Frankfurt am Main, Koordinierungsgruppe Klimawandel (KGK), Dezernat für Umwelt und Gesundheit, (Hrsg.: 2014) Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel pdf

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