Förderinstrumente (öffentlich und privat)

Aus KLIMASCOUT für Kommunen
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Neben Förderinstrumenten, die gezielt das Thema Anpassung ansprechen wie das Förderprogramm für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel des Bundes, enthält der folgende Beitrag auch Programme, deren Fokus zwar auf anderen Bereichen liegt, die aber dennoch zur Anpassung an den Klimawandel beitragen und genutzt werden können. So dient die Förderung energetischer Sanierung einerseits dem Klimaschutz, bewirkt z.B. durch die Dämmung von Gebäuden aber auch eine Anpassung an zunehmende Hitzewellen. Ebenso trägt die Förderung erneuerbarer Energien einerseits zum Klimaschutz bei und bedeutet angesichts zunehmender Extremwetterereignisse zugleich eine Sicherung der Versorgungssicherheit durch dezentrale und verbrauchsnahe Energieversorgung (s. auch Energiewirtschaft - Auswirkungen des Klimawandels).

In der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie können Sie zudem zu Programmen von Bund, Ländern sowie EU recherchieren.

 

Inhaltsverzeichnis

Förderprogramme der EU

Der Europäische Landwirtschaftsfonds trägt zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums in der Europäischen Union bei. Der Fonds ergänzt die Markt- und Einkommensstützungsmaßnahmen der gemeinsamen Agrarpolitik, die Kohäsionspolitik und die gemeinsame Fischereipolitik.

Der Europäische Fischereifonds (EFF) soll eine nachhaltige Fischerei- und Aquakulturwirtschaft in Europa fördern. Der Fonds unterstützt einerseits die Fischwirtschaft bei der Flottenanpassung und fördert andererseits Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt. Der EFF soll darüber hinaus den von den Veränderungen am meisten betroffenen Gebieten bei der Diversifizierung ihrer wirtschaftlichen Basis helfen.

Das Programm der Europäischen Union für den Ostseeraum 2007 - 2013 ("Baltic Sea Region Programme") fördert regionale Entwicklung durch transnationale Kooperation. Elf Anrainerländer der Ostsee arbeiten zusammen um Lösungen für gemeinsame Probleme zu finden.

Interreg IV B ist ein Förderprogramm der Europäischen Union zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und räumlichen Zusammenhalts in Europa. Der Nordseeraum bildet dabei europaweit eine von 13 Regionen (Kooperationsräumen). Im Rahmen von internationalen Projekten arbeiten Partner aus Behörden, Universitäten und sonstigen Institutionen und Unternehmen im Nordseeraum zusammen an Lösungen für gemeinsame Herausforderungen in den Bereichen Innovation, Umwelt und Risikovorsorge, Erreichbarkeit und Entwicklung der Städte und Regionen.

„Intelligente Energie – Europa II“ ist Teil des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP). Das Programm ist auf Marktverbreitung (Promotion, Best Practice Maßnahmen) und Durchsetzung von bereits marktfähigen und erprobten Techniken ausgerichtet, denen zur Marktakzeptanz und Marktdurchdringung noch wesentliche Barrieren im Weg stehen.

 

Integrierte Programme

Hier können Sie Ihre Informationen zum Thema eingeben (Texte und Bilder).

 

Programme auf Bundesebene

Unter Federführung des Bundeslandwirtschafts- (BMELV) und des Bundesumweltministeriums (BMU) wird ein Waldklimafonds errichtet. Gefördert werden Maßnahmen, die dem Erhalt und dem Ausbau des CO2-Minderungspotenzials von Wald und Holz dienen bzw. zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel beitragen. Zuwendungsempfänger können natürliche oder juristische Personen sein. Die Projektförderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Zuwendung kann bei Kommunen bis zu 90% der Ausgaben betragen. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst genügt die Einreichung einer Projektskizze. Das Antragsverfahren selbst ist elektronisch, alle Informationen dazu finden Sie hier: www.waldklimafonds.de

Die Förderrichtlinie zum Download (pdf) liegt hier



Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit fördert im Rahmen dieses Programms Projekte, die die Fähigkeit regionaler oder lokaler Akteure (wie z.B. Kommunen, Unternehmen) zur Anpassung an Folgen des Klimawandels durch Initiativen zur Bewusstseinsbildung, zu Dialog und Beteiligung sowie zur Vernetzung und Kooperation stärken.

Innerhalb dieser Förderbekanntmachung sind ausschließlich Vorhaben förderfähig, welche die Anpassung an den Klimawandel adressieren. Die geförderten Maßnahmen dürfen jedoch dem Klimaschutz nicht entgegenwirken (Win-loose-Beispiel Klimaanlagen). Die Hebung von Win-win-Potenzialen ist dagegen von besonderem Interesse.

 

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) unterstützt großtechnische Erstanwendungen bei Produktionsverfahren und Produkten, um die Umwelt auf möglichst wirtschaftliche Weise nachhaltig zu entlasten.

Im Mittelpunkt stehen Demonstrationsvorhaben in den Bereichen Abwasserreinigung/ Wasserbau, Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung sowie Sanierung von Altablagerungen, Bodenschutz, Luftreinhaltung, Minderung von Lärm und Erschütterungen, Energieeinsparung, Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien sowie umweltfreundliche Energieversorgung und -verteilung.

 

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) unterstützt Vorhaben im Rahmen der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt.

Förderschwerpunkte sind

– Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands,

– Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland,

– Sichern von Ökosystemdienstleistungen und

– weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie.

Ziel ist es, den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und in einen positiven Trend umzukehren.

 

Die KfW Bankengruppe unterstützt Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz kommunaler Infrastruktur im Quartier durch zinsgünstige, langfristige Darlehen.

Gefördert werden

– die quartiersbezogene Wärmeversorgung: Neubau und Erweiterung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Anlagen zur Nutzung industrieller Abwärme, Neu- und Ausbau von dezentralen Wärmespeichern sowie des Wärmenetzes aus Kraft-Wärme-Kopplung bzw. Abwärme, und

– die energieeffiziente Wasserver- und Abwasserentsorgung: Ersatz oder Umrüstung ineffizienter Motoren und Pumpen, Optimierung der Mess- und Regeltechnik, Errichtung oder Umrüstung von Energierückgewinnungssystemen, Einbau bzw. Einrichtung von Anlagen zur Wärmerückgewinnung, Errichtung von Anlagen zur Energiegewinnung aus Klär- und Faulgasen sowie die Verbesserung der Energieeffizienz bei der Belüftung der Belebung.

Ziel ist es, eine deutliche Anhebung der Energieeffizienz und Minderung des CO2-Ausstoßes im Quartier zu erreichen und damit einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele für 2020 bzw. 2050 zur leisten.

 

Die KfW Bankengruppe fördert im Rahmen des Energiekonzepts der Bundesregierung aus Mitteln des Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ Maßnahmen zur energetischen Stadtsanierung.

Mitfinanziert werden Sach- und Personalkosten

– für die Erstellung eines integrierten Konzepts zur Verbesserung der Energieeffizienz der Gebäude und der Wärmeversorgung im Quartier (Komponente A) sowie

– für einen Sanierungsmanager (Komponente B).

Ziel ist eine deutliche Anhebung der Energieeffizienz und Minderung des CO2-Ausstoßes im Quartier.

 

Das Programm dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von Investitionen zur Errichtung, Herstellung und zum Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern.

Gefördert werden Investitionen in Wohngebäude (wohnwirtschaftlich genutzte Flächen und Wohneinheiten) einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen.

 

Die KfW Bankengruppe unterstützt die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen externen Sachverständigen während der Sanierungsphase von bestehenden Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen durch einen Zuschuss.

 

Der KfW-Kredit ermöglicht Kommunen die zinsgünstige, langfristige Finanzierung von Maßnahmen zur Minderung des CO2-Ausstoßes an Nichtwohngebäuden.

Gefördert werden energetische Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus 85 bzw. 100 sowie Einzelmaßnahmen zur Energieeinsparung an Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur, die bis zum 1. Januar 1995 fertiggestellt worden sind.

Förderfähig sind die durch die energetischen Maßnahmen unmittelbar bedingten Investitionskosten einschließlich der Beratungs- und Planungsleistungen sowie Kosten notwendiger Nebenarbeiten.

Das Förderprogramm ist Bestandteil des Nationalen Klimaschutzprogramms sowie des Energiekonzeptes der Bundesregierung.

 

Die KfW Bankengruppe unterstützt mit zinsgünstigen langfristigen Finanzierungen Investitionen zur CO2-Minderung und Energieeinsparung bei bestehenden Wohngebäuden.

Gefördert werden KfW-Effizienzhäuser sowie Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen, für die vor dem 1. Januar 1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde.

Privatpersonen, die für die Finanzierung keinen Kredit aufnehmen, steht alternativ die Variante Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss zur Verfügung.

 

Die Bundesregierung unterstützt den Ausbau des Anteils Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung.

Gefördert wird die Erzeugung von Strom aus Wasserkraft, Deponie-, Klär- und Grubengas, Biomasse, Geothermie, Windenergie sowie solarer Strahlungsenergie.

 

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) unterstützt die Durchführung von Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege.

Gefördert werden Vorhaben, die mit neuen und erprobten Technologien und Verfahren dazu beitragen, Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen, zu pflegen oder zu entwickeln.

Ziel ist es, Natur und Landschaft als Lebensgrundlagen des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung nachhaltig zu sichern.

 

Gefördert werden Verbundvorhaben verschiedener Einrichtungen aus Wissenschaft und Praxis, deren Mitglieder sich zu transdisziplinären Innovationsgruppen zusammengefunden haben. Förderschwerpunkt sind innovative Systemlösungen für ein nachhaltiges Landmanagement, insbesondere die integrierte Stadt-Land-Entwicklung mit den regionalen wirtschaftlichen Verflechtungen (Wertschöpfungsnetze) und den regionalen Energie- und Stoffströmen.

 

Ziel ist es, anhand praxisorientierter Konzepte und Technologien eine zukunftsfähige Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zu entwickeln sowie neben Technologieentwicklungen und innovativen Verfahren, Konzepten und Managementstrategien auch innovative Dienstleistungskonzepte aufzuzeigen, welche die Energiebilanz im Bereich der Wasserwirtschaft verbessern bzw. eine ressourcenschonende Energiegewinnung ermöglichen.

 

Ziel ist es, Innovationen und technologische Entwicklungen im Energiesektor voranzutreiben, um die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken, moderne Energietechnologien schneller auf den Markt zu bringen und damit Beiträge zum Klimaschutz, zur Versorgungssicherheit und zur Ressourcenschonung zu leisten.

 

Die KfW unterstützt im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und in Kooperation mit der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG Investoren beim Ausbau der Geothermie in Deutschland.

Gefördert werden Investitionen in hydrothermale Tiefbohrungen mit Darlehen und einer Haftungsfreistellung für den Fall der Nicht-Fündigkeit.

Ziel ist es, das bestehende Investitionshemmnis des Fündigkeitsrisikos zu verringern.

 

Aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) werden Maßnahmen zur Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume gefördert.

Gefördert werden Maßnahmen in den folgenden Förderbereichen

– Verbesserung der ländlichen Strukturen,

– nachhaltige Landbewirtschaftung,

– Forsten,

– sonstige Maßnahmen,

– Küstenschutz.

Ziel ist es, eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete Land- und Forstwirtschaft zu gewährleisten und ihre Wettbewerbsfähigkeit im Gemeinsamen Markt der Europäischen Gemeinschaft zu ermöglichen sowie den Küstenschutz zu verbessern.

 

Aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) werden gewerbliche Investitionen und Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur gefördert. Nicht-investive Maßnahmen der gewerblichen Wirtschaft, wie Beratungsleistungen externer Sachverständiger oder Schulungsmaßnahmen von Mitarbeitern, können in engem, klar definiertem Rahmen ebenfalls unterstützt werden. Sie sind auf kleine und mittlere Unternehmen begrenzt.

Die GRW-Förderung ist auf ausgewählte, strukturschwache Regionen beschränkt. Ziel ist es, im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe über die Stärkung der regionalen Investitionstätigkeit dauerhaft wettbewerbsfähige Arbeitsplätze in der Region zu schaffen.

 

Die KfW Bankengruppe finanziert Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur sowie im Bereich der Wohnwirtschaft.

Mitfinanziert werden Investitionen sowie Investitionsfördermaßnahmen im Rahmen des Vermögenshaushaltes/-planes des aktuellen Haushaltsjahres (inkl. Haushaltsreste des Vorjahres).

 

Das Förderprogramm ermöglicht die zinsgünstige, langfristige Finanzierung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien.

Gefördert werden Investitionen in den beiden Programmteilen

– „Standard“: Förderung zur Errichtung, Erweiterung und zum Erwerb von Anlagen, die die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erfüllen, z.B. Photovoltaik-Anlagen, Windkraftanlagen an Land (on-shore) und repowering-Maßnahmen, Anlagen zur Erzeugung und Nutzung von Biogas, Investitionen in objektnahe Nieder- und Mittelspannungsnetze, KWK-Anlagen und Anlagen zur Wärmeerzeugung sowie Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden und die Anforderungen im Programmteil „Premium“ nicht erfüllen.

– „Premium“: Förderung von Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse, der Tiefengeothermie, von Wärmenetzen, großen Solarkollektoranlagen, großen Wärmespeichern und Biogasaufbereitungsanlagen.

 

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) fördert im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative die Neuerrichtung von Mini-KWK-Anlagen im Leistungsbereich bis einschließlich 20 kW el.

Ziel ist es, einen Beitrag zu den nationalen Klimaschutzzielen durch den verstärkten Einsatz hocheffizienter KWK-Anlagen bis 20 kW el und einen zusätzlichen Anreiz für die Marktentwicklung zu leisten.

 

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) fördert auf der Grundlage der Nationalen Klimaschutzinitiative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur klimaeffizienten Optimierung der energetischen Biomassenutzung.

Gefördert werden Projekte zur praxistauglichen Weiterentwicklung zukunftsweisender und wettbewerbsfähiger Technologien, zu systemflexiblen Anlagenkonzepten und zu Produkten für eine nachhaltige und effiziente Erzeugung von Strom, Wärme und Kraftstoffen aus Biomasse sowie biogenen Rest- und Abfallstoffen.

 

Die KfW Bankengruppe ermöglicht Kommunen, kommunalen Eigenbetrieben sowie Gemeindeverbänden die zinsgünstige, langfristige Finanzierung von Investitionen in eine effiziente Energieversorgung auf kommunaler und regionaler Ebene.

 

Die Bundesregierung fördert mit dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK) den Erhalt, die Modernisierung und den Ausbau von KWK-Anlagen, die Markteinführung der Brennstoffzelle sowie den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen, in die Wärme aus KWK-Anlagen eingespeist wird.

Das Gesetz verpflichtet Netzbetreiber, förderfähige KWK-Anlagen an ihr Netz anzuschließen, den erzeugten KWK-Strom vorrangig abzunehmen und zu vergüten. Gefördert wird Strom aus KWK-Kraftwerken auf Basis von Steinkohle, Braunkohle, Abfall, Abwärme, Biomasse, gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen.

 

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) fördert die Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt.

Mitfinanziert wird die Errichtung und Erweiterung von

– Solarkollektoranlagen,

– Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse,

– effizienten Wärmepumpen,

– Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie,

– Nahwärmenetzen, die mit Wärme aus erneuerbaren Energien gespeist werden,

– sowie besonders innovative Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien in Deutschland.

 

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) fördert Vorhaben zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung, die einen Beitrag zur Erhaltung des Naturerbes der Bundesrepublik Deutschland leisten.

Ziel ist es, die ökologische und naturschutzfachliche Qualität großflächiger; natürlicher und naturnaher Landschaftsteile von herausragender überregionaler Bedeutung, in denen die typischen Merkmale der Naturausstattung des Gesamtstaates zum Ausdruck kommen, dauerhaft gegen Gefahren zu sichern und zu verbessern.

 

Die Landwirtschaftliche Rentenbank fördert Infrastrukturmaßnahmen in ländlich geprägten Regionen.

Gefördert werden Investitionen in die kommunale Infrastruktur sowie andere Vorhaben und Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge.

Ziel ist es, zur Verbesserung des wirtschaftlichen und kommunalen Umfeldes beizutragen.

 

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt auf der Grundlage des Rahmenprogramms „Forschung für die zivile Sicherheit II“ ( Sicherheitsforschungsprogramm) interdisziplinäre Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Verbund, die dazu beitragen, die Sicherheit von Hafenanlagen, Off-Shore-Infrastrukturen und Seewegen zu verbessern.

Themenschwerpunkte sind:

– Schutz kritischer Off-Shore-Infrastrukturen,

– Sicherung von Hafenanlagen,

– Auswirkungen politischer Konflikte und sozialer Dynamiken auf den Seehandel,

– Rettung von Menschen auf See bei Großschadenslagen,

– Piraterie und maritimer Terrorismus.

 

Ziel ist es, die Sicherheit von Bürgerinnen und Bürgern in maritimen Gebieten zu erhöhen, die Versorgung der Bevölkerung mit Waren und Energie angesichts von Kriminalität, Terrorismus, technischen Großunfällen und Naturkatastrophen aufrechtzuerhalten, die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit zu gewährleisten und den internationalen Markt für Sicherheitsprodukte und -verfahren aus Deutschland zu erschließen.

 

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt auf der Grundlage des Rahmenprogramms „Forschung für die zivile Sicherheit II“ ( Sicherheitsforschungsprogramm) Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die einen Beitrag dazu leisten, im Rahmen der urbanen Sicherheit Risiken frühzeitig zu erkennen, Unsicherheiten zu verringern und Sicherheit präventiv als integralen Bestandteil einer modernen Stadtgestaltung zu verankern.

Themenschwerpunkte sind:

– Sicherheit städtischer Räume,

– die resiliente Stadt und

– Sicherheit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

 

Ziel ist es, die Sicherheit von Bürgern in städtischen Räumen zu erhöhen und gleichzeitig die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit zu gewährleisten.

 

Bund und Länder stellen gemeinsam im Rahmen der Städtebauförderung Finanzhilfen für Investitionen in die Erneuerung und Entwicklung der Städte und Gemeinden bereit.

Gefördert werden städtebauliche Maßnahmen, die der zukunftsfähigen und nachhaltigen Stadt- und Ortsentwicklung dienen und die Funktion der Städte als Wirtschafts- und Wohnstandort stärken.

 

Im Vordergrund steht die Förderung von Umweltpionieren mit innovativen Ideen. Die Förderung konzentriert sich auf folgende Bereiche:

– Umwelttechnik:

Förderbereich 1: Umwelt- und gesundheitsfreundliche Verfahren und Produkte

Förderbereich 2: Klimaschutz und Energie

Förderbereich 3: Architektur und Bauwesen

– Umweltforschung und Naturschutz:

Förderbereich 4: Angewandte Umweltforschung

Förderbereich 5: Umweltgerechte Landnutzung

Förderbereich 6: Naturschutz

– Umweltkommunikation und Kulturgüterschutz:

Förderbereich 7: Umweltinformationsvermittlung

Förderbereich 8: Umweltbildung

Förderbereich 9: Umwelt und Kulturgüter

 

Programme auf Länderebene

Freistaat Bayern

Der Freistaat Bayern unterstützt Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes, der Landschaftspflege sowie der naturverträglichen Erholung in Naturparken.

Brandenburg

Das Land Brandenburg fördert Investitionen zur Erhöhung der Energieeffizienz, den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien sowie innovative und effiziente Lösungen zur Energieerzeugung, -anwendung und -versorgung, soweit die Maßnahmen nachhaltig dazu beitragen, die Ziele der Energiestrategie des Landes Brandenburg zu erfüllen.

Das Land Brandenburg fördert Maßnahmen zur Stabilisierung und Entwicklung der Fischerei und Aquakultur in Brandenburg und Berlin.

Bremen

Das Land Bremen fördert Erstaufforstung, naturnahe Waldbewirtschaftung sowie Waldumweltmaßnahmen. Ziel ist es, den Wald forstwirtschaftlich sinnvoll zu nutzen, zu erhalten oder zu mehren, um die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes nachhaltig zu sichern.

Hessen

Das Land Hessen fördert forstwirtschaftliche Maßnahmen in Privat- und Körperschaftswäldern. Unterstützt werden Maßnahmen zur Erstaufforstung, Förderung einer naturnahen Waldbewirtschaftung, Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse, Förderung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur, Förderung von Waldumweltmaßnahmen sowie Beseitigung von Kalamitäten. Außerdem soll die Förderung zur Stärkung der Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse in Hessen beitragen.

Mecklenburg-Vorpommern

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert die Fischerei und die Fischwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Ziel ist es, die Produktivität, Flexibilität, Effektivität und damit die wirtschaftlichen Chancen von Unternehmen der Fischerei und Fischwirtschaft zu verbessern, die Infrastruktur in den Fischereihäfen, Anlandestellen und Fischereischutzhäfen weiterzuentwickeln sowie die nachhaltige Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete zu sichern.

Niedersachsen

Das Land Niedersachsen fördert Erstaufforstung, naturnahe Waldbewirtschaftung, forstwirtschaftliche Infrastruktur, Waldschutzmaßnahmen, Waldumweltmaßnahmen sowie die Entlastung von Waldflächen in Privatbesitz von Beiträgen an die Wasser- und Bodenverbände. Ziel ist es, den Wald forstwirtschaftlich sinnvoll zu nutzen, zu erhalten oder zu mehren, um die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes nachhaltig zu sichern.

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Das Land Rheinland-Pfalz fördert Investitionen in Anlagen im Energiebereich in Verbindung mit dem verstärkten Einsatz regenerativer Energien. Ziel ist es, die Energieeffizienz und die Nachhaltigkeit der Energieversorgung zu verbessern.

Schleswig-Holstein

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) Maßnahmen zur Verbesserung der ländlichen Strukturen. Ziel ist es, den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiter zu entwickeln und somit zu einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beizutragen.

Kommunale Förderinstrumente

Berlin

Bocholt

Bremen

Stuttgart

 

Förderberatung und Kenntnistransfer

Innerhalb des Deutschen Instituts für Urbanistik (difu) wird mit dem Service- und Kompetenzzentrum: kommunaler Klimaschutz ein Beratungsangebot  zum Thema Fördermöglichkeiten für Kommunen bereitgestellt (mehr).


Hier können Sie Ihre Informationen zum Thema eingeben (Texte und Bilder).

 

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