Anpassungskonzept Stuttgart: Wasserhaushalt/ Wasserwirtschaft

Aus KLIMASCOUT für Kommunen
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Straßenentwässerung

Auf Grund von zunehmenden Starkregens sind die Planungsrichtlinien für Entwässerungssysteme anzupassen. Insbersondere für die bereits als gefährdet bekannten Bereiche muss die Ablauffähigkeit der Entwässerungssysteme, z. B. durch den Einbau von zusätzlichen Straßenabläufen, verbessert werden.

In diesem Zusammenhang ist das Gefälle von größerer Bedeutung. Das Unterschreiten des Mindestgefälles ist zu vermeiden.

Entwässerungssysteme sind so anzulegen, dass zu reinigendes Wasser komplett ablaufen kann und nicht etwa durch Weinberge fließt und dort zu Verunreinigungen führt.


Grundwassermanagement

Die Maßnahme umfasst neben der ganzjährlichen Erfassung der Grundwasserstände über bereits vorhandene Messstellennetze, die Überprüfung der Auswirkungen von Grundwasserschwankungen in den verschiedenen Grundwasserstockwerken durch entsprechende Grundwassermodelle.

Als Grundwasserstockwerk bezeichnet man die grundwasserleitenden Schichten der Erde in einem Verbund. Diese werden von nicht leitenden oder schwach leitenden Schichten abgegrenzt. Die Zählung der Grundwasserstockwerke erfolgt von der Erdoberfläche an nach unten.

Nach mehrjähriger Auswertung und Bewertung der regionalen und lokalen Änderungen der Grundwassermenge, können konkrete Handlungsempfehlungen daraus abgeleitet werden.


Bachrenaturierung

Bäche und Flüsse im Stuttgarter Stadtgebiet werden in einen ursprünglichen, natürlichen Verlauf zurückversetzt.

Die durch Flussbegradigungen geschaffenen Bauten mit Betonrinnen und Uferbefestigungen, sowie durch Flurbereinigungsverfahren geplante Bachverläufe mit gerader Linienführung werden beseitigt.

Stattdessen werden Bachsohlen mit natürlichen Bett, mit geschwungenem Verlauf und begrünten Uferböschungen geschaffen. Dadurch wird die Fließgeschwindigkeit verlangsamt, so dass das Wasser mehr Raum und Zeit für die Ableitung von größeren  Regenwassermengen  hat.

Mittelfristig ist vorgesehen ein Referenzprojekt zur "naturnahen und klimagerechten Umgestaltung" zu wählen.


Überflutungsgebiete

Infolge des Klimawandels kommt es vermehrt zu Starkregen, dessen Niederschlagsmengen nicht mehr von unbefestigten Flächen und von der Kanalisation aufgenommen werden können.

Dies führt dann zu großen Wassermassen an der Oberfläche, die sich in Geländesenkungen sammeln und dort zu Überschwemmungen führen kann.

Schutzmaßnahmen an öffentlichen, privaten Gebäuden und Grundstücken sowie durch Frühwarnsysteme soll eine möglichst Schadensfreie Ableitung in Gewässer oder in zur Flutung geeignete Flächen erreicht werden.

Zur Zeit werden mit Hilfe von Höhenmodellen des Stadtvermessungsamts, gefährdete Fächen wie Geländesenken ermitttelt und in Lageplänen dargestellt.

Zeitgleich wird Informationsmaterial für die öffentlichkeitsarbeit erstellt.

Aufkommender Starkregen wird bei der Ausstellung von Bebauungsplänen berücksichtigt.

Die geringe Vorwarnzeit vor lokalen Unwettern soll durch gestgelegte Informationsketten und Maßnahmenpläne ausgeglichen werden.


Neckardämme

Die Hochwasserschutzdämme entlang des Neckars wurden im Auftrag des Wasser- und Schifffahrtsamts auf ihre Sicherheit überprüft. Geprüft wurde die Dichtigkeit, die Höhe der Dämme sowie der Bewuchs und es wurden verschiedene Standsicherheits- und Strömungsberechnungen aufgestellt.

Daraus wurden Konzepte zur Sanierung der Dämme erarbeitet. 

Die Prüfung der ergab drei kritische Bereiche: Der Bereich Aubrücke (rechtes Neckarufer Wagrainacker zwischen Aubrücke und ehemaligem Tennisplatz), der Bereich Mühlsteg (rechtes Neckarufer zwischen Mühlsteg und ehemaliger Mühle) und die Abschnitte Wasen und Daimler (rechtes Neckarufer zwischen König-Karls-Brücke und Gaisburger Brücke).

Im Bereich Aubrücke ist das Schadenspotential als unbedenklich einzustufen und wird deshalb nicht vorrangig bearbeitet.


Regenwasserbehandlung

Im Stadtgebiet Stuttgart wird vor allem im Mischwassersystem entwässert. Dies bedeutet, dass das Regenwasser gemeinsam mit dem ständig anfallendem privaten und industriellen Abwasser in Mischkanälen geleitet.

Es ist nicht möglich, das gesamte Mischwasser vollständig zum Klärwerk weiterzuleiten. Deshalb werden in den Mischwasserkanälen - nach wasserwirtschaftlichen Vorgaben - Regenwasserbehandlungsanlagen eingerichtet, in denen das Wasser aufgefangen und zeitlich versetzt an die Kläranlage abgegeben wird. Ist die maximale Füllmenge des Beckens erreicht, erfolgt ein Überlauf in ein Gewässer.

Das Ziel der Regenwasserbehandlung ist die Belastung der Gewässer so gering wie möglich zu halten.

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie sieht hierfür eine Realisierung bis zum Jahr 2015 vor. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen die fehlenden Regenwasserbehandlungsanlagen (Regenüberlaufbecken und Regenüberlaufkanäle) gebaut werden.


Hochwasserrückhaltebecken

In Stuttgart existieren bereits ca: 50 zumeist offene Rückhaltebecken um bei starken Niederschlägen einen Teil des Oberflächenwassers aufzufangen und zu einem späteren Zeitpunkt ablaufen zu lassen.

Viele dieser Anlagen liegen abseits asphaltierter Straßen in Wäldern und Weinbergen und besteht seit mehr als 60 Jahren.

Wegen neuer Bestimmungen müssen sie nun sicherheitstechnisch und fachlich überprüft und ggf. saniert werden.


Niederschlagswassergebühr

Seit der Einführung des s. g. gespaltenen Gebührenmaßstabs zum 01.01.2007 wird neben dem Schmutzwasserentgeld auch die Niederschlagswassergebühr erhoben.

Hierfür werden die versiegelten Flächen, die ans Kanalnetz angeschlossen sind, bei der Berechnung der Kosten mit  einbezogen. Gleichzeitig werden ökologisch sinnvolle Maßnahmen, wie die Entsiegelung von befestigten Flächen, sowie die Rückhaltung von Regenwasser durch Zisternen und Gründächern, durch eine Gebührenermäßigung gefördert.

Der Grundsatzbeschluss zur Einführung der getrennten Niederschlagswassergebühr wurde bereits 2004 gefasst. ( GRDrs 1036/ 2004)

Maßgebende Beschlüsse hierzu: Der Satzungsbeschluss GRDrs 943/ 2005 und 2008 die Gemeinderatsdrucksache GRDrs 440/ 2008, in der über die Einführung und Fortführung des neuen Abwassergebührensystems berichtet wird.


Trinkwasserversorgung

Stuttgart befindet sich in der komfortablen Sitution, von zwei Zweckverbänden mit Trinkwasser versorgt zu werden. Durch die Bodenseewasserversorgung (BWV) und die Landeswasserversorgung (LW), die beide in der Vergangheit absolut zuverlässig lieferten.

Durch Folgen des Klimawandels - wie Hitze- und Trockenperioden steigt jedoch die Wahrscheinlichkeit von kritischen Situationen in der Wasserversorgung, die eine Nutzung von doppelt vorhanden Kapazitäten der beiden Zweckverbänden durch gegenseitige Unterstützung nötig machen.

Da Stuttgart von zwei Zweckverbänden mit Trinkwasser versorgt wird, ist die Gewährleistung einer sicheren Wasserversorgung auch unter extremen Bedingungen besser als in vergleichbaren Großstädten. 

Derzeit hält die EnBW Regional AG für Stuttgart ein Bezugsrecht von 1.751 l/ s und bei der LW von 1.702 l/ s. Dies entspricht einem Wert von rd. 109 Mio. m³ pro Jahr. Bei einem derzeitigen Jahresverbrauch von 42 Mio. m³ pro Jahr sind somit ausreichende Bezugrechte für Stuttgart vorhanden.

Ausschlaggebend für die Planung und Bemessung Infrastrukturmaßnahmen sind die Tageshöchstmengen. Der Klimawandel wird eine Erhöhung des Tageshöchstverbrauchs zur Folge haben.

Gemessen am Tagesspitzenfaktor hat die EnBW Regional AG für Stuttgart den Spitzenfaktor 1.31 (BWV) bzw, 1.27 (LW). Das DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) geht bei Städten von einem abzudeckenden Tagesspitzenfaktor von 1,5 aus. Dies bedeutet, dass die zur Verfügung stehenden Bezugsrechte bei BWV und LW zusammen mit 2.58 deutliche Sicherheitsreserven beinhalten und auch bei einem Totalausfall einer der beiden Trinkwasserlieferanten ausreichend  Reserven >1,0  bereistehen. Dies gilt es zu erhalten.

Derzeit ist es der BWV technisch möglich, die Stadt Stuttgart zu 100 % mit Trinkwasser zu versorgen, da die Einspeisepunkte die dafür nötige Höhe besitzen. Dagegen ist die alleinige Versorgung Stuttgarts durch die LW zur Zeit nicht möglich.

Es war deshalb notwendig, den Verbund von BWV und LW durch den Bau eines Pumpwerks auf der Verbindungsleitung zwischen den Behältern Rohr (BWV) und Rotenberg (LW) sicherzustellen.

Hiervon profitieren auch alle anderen Mitgliedsgemeinden, die durch die Zweckverbände in tiefergelegenen Bereichen versorgt werden, da die gegenseitige Wasserbereitstellung diesen zu Gute kommt.


Schutz von Quellen

Die Umfelder werden kartiert und begutachtet. Die Einzugsgebietsgrenzen werden überprüft und ggf. neu festgelegt. Es muss abgeschäzt werden, welche Formen der Nutzung im Einzugsgebiet zulässig sind und wo Schwachstellen für mögliche Risiken liegen.

Die beschlossenen Schutzauflagen werden konsequent durchgesetzt.


Referenzen

Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz, Abteilung Stadtklimatologie (Hrsg., 2012): Klimaanpassungskonzept Stuttgart KLIMAKS, pdf

Weitere Informationen

Klimaanpassungskonzept Stuttgart 2012

"Blauen Kompass" beim Wettbewerb "Klimawandel - Anpassungspioniere"

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