Anpassungskonzept Stuttgart: Planung

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Klimatische Optimierung von Wettbewerbsentwürfen und Bebauungsplanentwürfen


Der gesetzlich geforderte Vorrang der innerstädtischen Entwicklung muss den Anforderungen einer nachhaltigen Stadtentwicklung entsprechen. Dabei ist auch der Schutz vor weiterer Überwärmung dicht bebauter Gegenden zu berücksichtigen.

Eine frühzeitige Prüfung und Bewertung von Entwürfen ist daher notwendig.

Zur optimierung der Planungen sind weitere Vernetzung und bereichsübergreifendes Denken erforderlich.

Durch die Schaffung von je einer neuen Stelle beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung  und beim Amt für Umweltschutuz können Entwürfe frühzeitig an das Stadtkklima angepasst werden.

Die erforderlichen Maßnahmen sind in verbindliche Festlegungen nach BauGB und BauNVO zu überführen.

Bei der Ausschreibung von Wettbewerben und der Ausarbeitung städtebaulicher Entwürfe ist als Aufgabe das Thema "klimatisch optimierte Stadtplanung; Anpassung an den Klimawandel" aufzunehmen und eine entsprechende computergestützte Bewertung der Entwürfe vorzunehmen.


Räumliche Ausdehnung des Rahmenplans Höhenlagen

Das bestehende Konzept für die Halbhöhenlagen des Kesselrandes der Innenstadt (Rahmenplan Halbhöhenlagen) soll auf Anwendbarkeit für weitere Hanglagen im Stadtgebiet Stuttgart untersucht werden. Infrage kommen beispielsweise die Hanglagen von Neckartal, Feuerbacher Tal, hier u. a. Killesberghänge.

Mit der neuen Konzeption werden u. a. klimaaktive Flächen und Frischluftbahnen von weiteren baulichen Hindernissen freigehalten.

Auch eine Übertragung auf entsprechende Tallagen (Stuttgart West) wird angestrebt, da auch dort Strukturplanungen aus Gründen des Stadtklimas zu einer sachgerechten innerstädtischen Entwicklung beitragen können.

Neben der hohen Bedeutung der Halbhöhenlagen als Wohngebiet, sowie als wichtiges Merkmal des Stuttgarter Stadtbildes, versteht sich der Rahmenplan Höhenlagen als Beitrag zum Klimaschutz. Ebenso zu einer ausgewogenen, nachhaltigen und sachgerechten Entwicklung des innerstädtischen Gebietes. Der Rahmenplan stellt das rechtskräftige Planungsrecht dar, insbesondere aber auch alle planungsrechtlich zugesicherten Grünflächen und sonstigen bedeutsamen Freiflächen, die von der Bebauung freizuhalten sind. Ziel dabei ist es, die Grenzen der Bebaubarkeit festzulegen und die nicht bebauten, grünen Freiflächen in Hanglagen in ihren unterschiedlichen Qualitäten zu erhalten. Insbesondere wird die Bedeutung der Halbhöhenlagen für das Stadtklima hervorgehoben. Dafür wird auf den Klimaatlas und aktuelle Klimauntersuchungen zurückgegriffen.

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